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Mit Schreiben vom 16.12.2013 hat die Finanzverwaltung die Sachentnahmewerte für das Jahr 2014 bekanntgegeben. Somit sind als unentgeltlichen Wertabgaben (netto) gewinnerhöhend pro Jahr zu erfassen:

Für die Gastronomie pauschal 3.317,00 zuzüglich 19% USt (Jahr pro Person)

(Abgabe von kalten und warmen Speisen)

Dieser Pauschbetrag umfasst ermäßigte und regelbesteuerte Lieferungen als Eigenanteil. Für ein Kind zwischen 2 bis 12 Jahren ermäßigt sich der jährliche Pauschbetrag von 3.317,00 Euro um 50% auf 1.658,50 Euro. Für Kinder bis zum 2. Lebensjahr wird kein Pauschbetrag erhoben.

Um den pauschalen Ansatz pro Person zu vermeiden, muss der Unternehmer Einzelaufzeichnungen führen. Sollte der Pauschalbetrag akzeptiert werden, sind keine Zu- oder Abschläge mehr möglich.

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