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Ab dem 01. Januar 2015 stehen wieder einige gesetzlichen Änderungen bereit, die sich auf eine Nettolohnauszahlung der Arbeitnehmer auswirken können. So wurde der gesetzliche Beitragssatz zur Krankenversicherung (GKV) von 15,5 % auf 14,6 % abgesenkt. Der Sonderbeitrag von 0,9 % wurde ausgesetzt. Aktuell für 2015 können die Krankenkassen nun individuell einen Zusatzbeitrag i.H. von 0,9 % den Arbeitnehmern auferlegen. Dieser Zusatzbeitrag ist dann bereits in den Lohntabellen berücksichtigt.

Im Beitragsnachweis der Arbeitgeber muss neben dem allgemeinen KV-Beitrag (1000/3000) der Zusatzbeitrag gesondert ausgewiesen werden. Weiterhin erfolgt zum 01.01.2015 die Anhebung der Pflegeversicherung auf 2,35 % (2,05 % = 2014). Zudem wird allerdings der Beitragssatz zur Rentenversicherung auf 18,7 % (18,9 % = 2014) verringert. Eine spürbare Arbeitnehmerersparnis und Verbesserung in der Sozialversicherungsbelastung ist jedoch nicht zu erkennen, da die Anpassungen der RV und PV sich nahezu ausgleichen.

Zumindest gibt es eine Entlastung bei Einkommensgrößen bis 2000,- Euro durch die Erhöhung des Grundfreibetrags von 8.354,- auf 8.472,-. Gravierende Steueränderungen zu Gunsten der Arbeitnehmer sind jedoch auch für 2015 nicht zu erkennen.

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