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In Planung steht die Anpassung der Geringverdienergrenze bei Minijob auf 450,00 Euro (derzeit 400,00 Euro). In diesem Zuge ist weiterhin die Anpassung der Gleitzonenregelung auf 850,00 Euro geplant. Ziel der Koalition ist es die soziale Absicherung der Minijobber nachzubessern. Zukünftig sollen Minijobs in der Rentenversicherung voll abgesichert werden und demzufolge auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Zusätzlich können dann im Bedarfsfall die Minijobber auch die Riesterförderung beanspruchen.

Der derzeitige pauschale Rentenversicherungsbetrag der Arbeitgeber soll von 15% auf 19,6% (Arbeitnehmeranteil 4,6 %) angehoben werden. Die Erhöhung soll laut Gesetz Pflicht werden. Wann diese Änderungen tatsächlich in Kraft treten ist noch unklar. Verzichtet stattdessen der Minijobber auf eine soziale Absicherung in Bezug auf volle Rentenanwartschaft, soll es bei der Arbeitgeberpauschale von 30% bleiben. (15%RV, 13%KV, 2%LoSt). Es muß dann aber ein Antrag auf Versicherungsfreiheit gestellt werden. Beschlossen ist allerdings die Anhebung der U1 von 0,6% auf 0,7% ab dem 01. Januar 2012. Durch die Erhöhung der steuerfreien Grenze auf 450,00 Euro soll mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden.

Minijob Zentrale

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