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Bekanntlich gibt es seit dem 01. Januar 2012 keine Lohnsteuerkarte auf Papierform mehr. Diese wurde durch ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) abgelöst. Da die Einführung und Anwendung dieser elektronischen Form einiges an Problemen mit sich bringt, gab es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2014. Das heißt, dass Arbeitgeber ab dem 01. Juli 2014 verpflichtet sind, den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale anzuwenden.

Bis zum Ende dieser Übergangsfrist (30.06.2014) konnte noch mit der Papierform abgerechnet werden. Die abgerufenen ELStAM-Daten sind nun zwingend anzuwenden. Bei den ELStAM-Daten handelt es sich um wichtige Arbeitnehmerdaten, die bisher auf der Vorderseite einer Lohnsteuerkarte eingetragen waren.

Diese waren z.B. die Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuerzugehörigkeit und Freibeträge. Das neue elektronische Verfahren soll Vereinfachungen bringen, Änderungen wie Heirat oder Kinderanzahl können somit einfach elektronisch abgerufen werden. Gerade für Lohnbüros können somit Fehler bei der Gehaltsabrechnung vermieden werden.

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