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Mit dem Schreiben vom 23. Januar 2015 hat die Finanzverwaltung zu den steuerbefreiten Ausfuhrlieferungen Stellung genommen. Insbesondere geht es dabei um das elektronische Zollsystem ATLAS. Europaweit ist man seit dem 01. Juli 2009 verpflichtet, die Ausfuhrlieferungen über das elektronische ATLAS-Verfahren abzuwickeln. Die bestimmten Ausgangsvermerke der Ausführer stellen die Grundlagen der elektronischen Ausgangsbestätigungen der Zollstelle dar.

Das Kontrollergebnis der Ausfuhrstelle ist wird daher aufgrund der Angaben des Ausführenden erstellt und erhält einen entsprechenden Ausgangsvermerk auf den Zollpapieren. Dabei gibt es aufgrund verschiedener Fallkonstellationen unterschiedliche Ausgangsvermerke, so die Finanzverwaltung. Im Schreiben wird explizit darauf Stellung genommen.

ATLAS ist ein neu eingeführten Zollsystem bei denen elektronisch die Ausfuhrlieferungen übermittelt werden. Dabei sind wesentlichen Kriterien des Ausfuhrverfahrens zu berücksichtigen. Die für die Ausfuhrerklärung erforderlichen Anmeldedaten müssen im ATLAS durch den Zollanmelder eingetragen werden.
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