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Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise hat sich die Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes mehrfach verzögert. Die größte Reform des Bilanzrechts seit mehr als zwanzig Jahren geht aber nun endlich in die Zielgerade. Es zeichnen sich aber nun gegenüber den bisherigen Entwürfen erhebliche Änderungen ab. So wird die bisher geplante Bewertung zum Handel gehaltener Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert nicht realisiert. Bei aktiven latenten Steuern bleibt nach wie vor ein Wahlrecht bestehen und selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände müssen nun doch nicht verpflichtend aktiviert werden. Außerdem ist u.a. geplant, die handelsrechtliche Buchführungspflicht für Einzelkaufleute zum Teil abzuschaffen sowie die Schwellenwerte für die Größenklassen bei Betrieben für die Prüfungspflicht um 20 % anzuheben. Rückstellungen werden künftig wie im Steuerrecht abgezinst und Preis- und Kostensteigerungen sind mit einzubeziehen. Weiter wird die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit angepasst, wobei viele handelsrechtliche Wahlrechte abgeschafft werden. Nicht mehr möglich ist es, Abschreibungen für künftige Wertschwankungen vorzunehmen oder ausstehende Einlagen mit dem Bruttoausweis darzustellen. Durch die geplanten Änderungen, denen Anfang April 2009 im Bundesrat zugestimmt werden soll, ergeben sich weiterhin Abweichungen zwischen Handelsund Steuerbilanz. Grundsätzlich soll zwar wie schon bisher die Möglichkeit einer Einheitsbilanz bestehen, die sowohl handels- als auch steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften gerecht wird. Doch mit den Steuerrechtsänderungen einschließlich dem Wegfall des Grundsatzes der umgekehrten Maßgeblichkeit erschwert das BilMoG aus handelsrechtlichen Beweggründen die Aufstellung der Einheitsbilanz. Ob der Gesetzgeber nun auch im Steuerrecht auf die Änderungen durch das BilMoG reagieren wird, um eventuell die Aufstellung der einheitlichen Bilanz wieder häufiger zu ermöglichen oder jedenfalls zu erleichtern, ist abzuwarten.

Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 04/2009

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