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Die Betriebsprüfungsordnung sieht durch eine Änderung die Möglichkeit einer zeitnahen Betriebsprüfung vor. Betriebsprüfungen können damit den letzten Veranlagungszeitraum mitumfassen, für den eine Steuererklärung abgegeben wurde. Aus Sicht der Unternehmen wird in der zeitnahen Betriebsprüfung ein Vorteil geschaffen, da bei zweifelhafter Rechtslage früher die Auffassung der Finanzverwaltung umgesetzt werden kann.

Nachzahlungszinsen könnten geringer werden, wenn zwischen Abgabe der Steuererklärung und einem Änderungsbescheid weniger Zeit liegt. Ferner können strittige Sachverhalte leichter geklärt werden, da diese bei den betreffenden Mitarbeitern noch in Erinnerung sind. Nachteilig kann dagegen sein, dass Steuerbescheide früher bestandskräftig werden. So könnte es z. B. nicht mehr möglich sein, von einer Änderung der Rechtsprechung zugunsten der Unternehmen zu profitieren.

Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 10/2011

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