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Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Jahr 2012 von 3.712,50 Euro brutto monatlich auf 3.825,00 Euro angehoben. Für sehr gut verdienende Versicherte bedeutet dies, dass rund 3 Prozent mehr ihres Einkommens für die Krankenversicherungsbeiträge herangezogen werden und sie höhere monatliche Ausgaben haben.

Andererseits wird die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro brutto jährlich auf 50.850 Euro erhöht. Für Arbeitnehmer heißt das, dass sie nun eine noch höhere Hürde bewältigen müssen, um die Möglichkeit zu haben, sich in der Privaten Krankenversicherung zu versichern.

Wer allerdings selbständig arbeitet, Beamter oder Student ist, kann sich ohne eine Einkommensgrenze privat krankenversichern. Doch auch dann sollte der entsprechende Tarif sorgfältig ausgewählt werden. Nutzen Sie jetzt unseren neuen Tarifrechner und finden Sie das für Sie passende Angebot.

Quelle: finanzen.de 2012

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