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Nach der Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 05.11.2010 ist bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an Angehörige in die Türkei zu beachten, dass eine neue zweisprachige deutsch-türkische Unterhaltserklärung beim BMF im Formular-Management-System eingestellt wurde. Die Botschaft der Republik Türkei hatte dem auswärtigen Amt mitgeteilt, dass die vorgesehene Bestätigung der Meldedaten durch die Meldebehörden nicht erfolgen könne.

Die Meldebehörden seien nicht befugt, die Unterhaltserklärungen zu bestätigen und die Bestätigung ginge über standesamtliche Angaben hinaus. Wie bisher soll deshalb eine Bestätigung des Verwaltungsbezirkspräsidenten in den Provinzen und des Landrats (Kaymakam) in Kreisen zugelassen werden.

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