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Die Mehrwertsteuererhöhung hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen. Schon im Vorfeld sollten weitere Maßnahmen eingeleitet werden: Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, die überwiegend private Kunden haben, sollten schon jetzt die Preise zumindest teilweise erhöhen. Man sollte sich frühzeitig mit dem im Handelsjargon als Eckpreis bezeichneten Problem auseinandersetzen. Gemeint sind Preise wie 1,99 EUR oder 1,95 EUR, bei denen die Kunden gerne zugreifen, die aber durch die Umsatzsteuererhöhung über diese Schwellen gedrückt werden.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wird der Regelsteuersatz von 16 % auf 19 % angehoben. Der ermäßigte Steuersatz von 7 % bleibt unverändert. Seit 1968 wurde der Regelsteuersatz schrittweise angehoben. Die Erhöhungen im Einzelnen waren jeweils 1 % bis zum derzeitigen Steuersatz von 16 %. Die jetzige Erhöhung um 3 Prozentpunkte auf 19 % stellt die höchste Anhebung des Regelsteuersatzes dar.

Sofern die Leistungen an gewerbliche Unternehmer erbracht werden, die die in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer wieder vom Finanzamt zurückerstattet bekommen können, müssen mit Ausnahme der korrekten Rechnungserteilung keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Soweit private Endverbraucher im Spiel sind, sollten aber im Gegenzug größere Investitionen noch möglichst bald in diesem Jahr durchgeführt werden, da mit entsprechenden Preiserhöhungen schon vor Anfang 2007 zu rechnen ist. Gerade der schon lange aufgeschobene Gang zum Notar oder Anwalt oder auch die Inanspruchnahme anderer privater Leistungen ist deshalb noch in diesem Jahr empfehlenswert.

Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 12/2006

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