Ab dem 1.7.2010 sind Zusammenfassende Meldungen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats (ohne Dauerfristverlängerung) beim Bundeszentralamt für Steuern einzureichen, wenn sie im laufenden Quartal oder einem der vorausgegangenen vier […]