Bekanntlich werden Krankheitskosten beim Abzug als außergewöhnliche Belastung um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt. Als Bemessungsgrundlage gilt der Gesamtbetrag der Einkünfte. Mit Aktenzeichen VI R 33/13 ist nun ein Revisionsverfahren anhängig. Bestimmte Krankheitskosten wie z.B. Praxisgebühr, […]
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Aug
2013