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In einer Pressemitteilung vom 25.05.2011 hat der Deutsche Bundestag erklärt, dass das Steuervereinfachungsgesetz noch im Juli 2011 verabschiedet werden soll. Neben der Möglichkeit, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben, ist im Entwurf auch die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1.000 EUR vorgesehen.

Die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder soll entfallen. Kinderbetreuungskosten sollen künftig einheitlich behandelt werden. Die bisherige Unterscheidung nach beruflich bedingter oder privater Veranlassung soll wegfallen.

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