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Das Steuervereinfachungsgesetz galt als schon verabschiedet, als überraschend der Bundesrat dann doch die Zustimmung am 08.07.2011 verweigerte. Damit die geplanten Änderungen, überwiegend im Bereich der Einkommensteuer, zunächst nicht umzusetzen. Dies betrifft nicht nur das Wahlrecht für bestimmte Arbeitnehmer, die Steuererklärung alle zwei Jahre einreichen zu können; auch Erleichterungen bei der Berücksichtigung von volljährigen Kindern oder die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 920 EUR auf 1000 EUR kamen so nicht zum Zuge. Vor allem Unternehmen sind jedoch nun verunsichert, denn im Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollten auch die bisher sehr bürokratischen Vorgaben zur elektronischen Rechnung weitgehend vereinfacht werden. Darüber kann nun frühestens im Herbst weiter beraten und entschieden werden. Sollten nun vermehrt Rechnungen per E-Mail eingehen, weil sich viele Firmen bereits auf die geplante Regelung verlassen haben, müssen unbedingt die noch geltenden Bedingungen eingefordert werden, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden: Eine elektronisch übermittelte Rechnung darf weiterhin nur mit Signatur akzeptiert werden. Ebenfalls überraschend gestoppt hat der Bundesrat die Umsetzung der steuerlichen Förderung für energetische Maßnahmen. Geplant war, sogar rückwirkend Sanierungskosten im Zusammenhang steuerlich zu fördern.

Der Gesetzesentwurf sah vor, jeweils 10 % der Aufwendungen für die energetische Sanierung von Wohngebäuden über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich geltend machen zu können. Die Fördermöglichkeit sollte eigengenutzten und vermieteten Objekten geöffnet werden. Nach dem Scheitern des Gesetzes kann nun der Vermittlungsausschuss angerufen werden.
Schließlich ist da noch ELENA! Das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises wird eingestellt, so die Pressemitteilung vom 18.07.2011; dahingehend hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geeinigt. Ein Gesetzesentwurf soll hierzu auf den Weg gebracht werden und anders als ursprünglich geplant, soll damit nicht nur der Start auf 2014 verschoben, sondern die schnellstmögliche Einstellung erreicht werden. Dies wurde in Presseberichten auch sofort mit der elektronischen Lohnsteuerkarte (ElStAM) verwechselt, auf die das Einstellen von ELENA aber überhaupt keine Auswirkungen hat.

Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 08/2011

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