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Mit einem Schreiben vom 16. Dezember 2014 hat die Finanzverwaltung die Werte für Mahlzeitengestellung beschlossen. Der Besteuerung der vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellten Mahlzeiten wurden gegenüber zum Vorjahr 2014 nicht angepasst.

Für unentgeltlich oder verbilligte zur Verfügung gestellten Mahlzeiten an den Arbeitnehmer ist anzusetzen für 2015:

  • Für ein Mittagessen = 3,00 Euro
  • Für ein Frühstück = 1,63 Euro
  • Für ein Abendessen = 3,00 Euro
  • Die angesetzten Werte gelten für die Lohnsteuer sowohl auch für die Sozialversicherung und dementsprechend im Gehalt komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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