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Der Reisekostenreform zum neuen Reisekostengesetz stimmte der Bundesrat am 01. Februar 2013 zu. Danach soll die Reisekostenabrechnung vereinfacht werden. Die Lohnabrechnungen durch den Arbeitgeber werden entsprechend einfacher abgerechnet.

Es sollen ab dem 01.01.2014 nur noch 2 Verpflegungspauschalen geben. Danach gibt es bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden einen Pauschbetrag von 12 Euro. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten gibt es ohne Prüfung von Mindestabwesenheitszeiten für An- und Abreisetag jeweils 12 Euro. Der Pauschbetrag von 24 Euro für die Zwischentage bleibt unverändert.

Weiterhin wird der Sachbezugswert für Mahlzeiten von 40 Euro auf 60 Euro erhöht werden. Die Aufwendungen für sonstige Auswärtstätigkeiten für Unterkunft und Übernachtungen werden wie bei der doppelten Haushaltsführung behandelt (max. 1000 Euro pro Monat). Für die ersten 4 Jahre (48 Monate) können Hotel- und Mietkosten unbegrenzt als Werbungskosten angesetzt werden. Die Begrenzung auf 1000 Euro pro Monat tritt erst ab 48 Monaten in Kraft.

Lesen Sie die Zustimmung des Bundesrates hier. Die vereinfachte Reisekostenabrechnung kann erst ab Januar 2014 angewendet werden. Bis dahin gelten die alten Reisekostenregeln.

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