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Aufgrund verschärfter Gesetzesvorgaben soll nun eine flächendeckende Überprüfung für die Pflicht zur Abgabe der Künstlersozialabgabe durchgeführt werden. Dies geschieht weiterhin umfangreicher durch Betriebsprüfungen der deutschen Rentenversicherung. Die Prüfungen werden weiterhin im Zeitraum von 4 Jahren durchgeführt. Allerdings stößt die verschärfte Prüfung gerade beim Bund der Steuerzahler auf Kritik, da die signifikanten Zusatzkosten ( Verwaltung etc. ) dem Rentenbeitragszahler auferlegt werden.

Die Erhebung der Künstlersozialabgabe steht keinerlei im dienlichen Verhältnis zu den Mehrkosten die dem Rentenbeitragszahler aufgebürdet werden. Letztlich sollte laut Bund der Steuerzahler die Künstlersozialversicherung aus anderen Mittel finanziert werden. Die Abgabe soll abgeschafft werden.
Weiterhin ist zudem die Verfassungswidrigkeit durch ein Gutachten belegt wurden. Zumal noch aktuell ab 01. Januar 2015 das Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz (KSAStabG) in Kraft getreten ist.

Das am 01.01.1983 in Kraft getretene Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

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