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Ab dem Kalenderjahr / Wirtschaftsjahr 2010 führt nun kein Weg mehr an der eigenständigen HGB-Bilanz vorbei, da die Neuerungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nun zwingend umzusetzen sind. Ein erheblicher Mehraufwand durch die Erstellung einer separaten Handelsbilanz ist sicherlich nur ein Grund, warum frühzeitig die Erstellung vorbereitet werden sollte. Das BilMoG sieht außerdem gesetzliche Neuerungen vor, die bisher nicht gegeben waren. Vor der Erstellung des Jahresabschlusses 2010 sollten zunächst die Feststellung, Ergebnisverwendung sowie Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger abgeschlossen sein. Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass die verspätete Offenlegung mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verbunden ist. Bei der Vorbereitung sollten die wichtigsten Bilanzposten untersucht werden, um den Übergang zügig und reibungslos vornehmen zu können. Beim Anlagevermögen ist es z. B. sinnvoll, die Zugangsverbuchung zu kontrollieren. Besonders durch die neu eingeführte Bilanzposition „selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände“ ergeben sich Möglichkeiten für das Unternehmen, Aufwendungen zu aktivieren. Die ansetzbaren Bestandteile sollten bereits aufgelistet und so die aktivierungsfähigen Entwicklungskosten festgestellt werden. Es könnten auch außerplanmäßige Abschreibungen zum Bilanzstichtag auf bestehende Bilanzposten vorgenommen werden müssen, die durch Unterlagen und ggf. Gutachten zu belegen sind. Bei den Vorräten sind die Inventur und auch die einzelnen Bestandteile bei den Herstellungskosten zu ermitteln, damit die notwendige Bewertungsuntergrenze sowie zusätzlich aktivierungsfähige Wahlbestandteile beurteilt werden können. Bei den Kreditoren und Debitoren sind die OP-Listen zu überprüfen und die Saldenbestätigungen vorzubereiten. Gerade bei den Rückstellungen sind Vorarbeiten unbedingt zu unternehmen, da sich hier die Bewertung nach Handelsrecht wesentlich ändert.

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