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Seit 01. Januar 2013 dürfen die USt-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung sowie das USt 1/11 (Sondervorauszahlung) nur noch mit Zertifikat (Elsterzertifizierung) übermittelt werden. Die Finanzverwaltung räumte nun doch mit einer Übergangsfrist bis zum 31.08.2013 ein, die Anmeldungen ohne Authentifizierung elektronisch versenden zu dürfen.


Allerdings sollte zeitnah das erforderliche Elsterzertifikat im Elster Online-Portal beantragt werden. Nach Registrierung erfolgt die Zuteilung eines persönlichen Zertifikats. Hintergrund hierfür ist eine Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zum 01.01.2013, da die Sicherheit der übermittelten Daten verbessert werden soll.

Ebenso gewährt mit gleicher Frist (31.08.2013) das Bundeszentralamt für Steuern die zusammenfassenden Meldungen vorerst ohne Zertifikat übermitteln zu dürfen. Den Formularserver findet man unter www.formulare-bfinv.de.

Sollten Unternehmer auch weiterhin die erforderlichen Anmeldungen per Papierform einreichen, prüft die Finanzverwaltung ob die Nicht-Teilnahme am elektronischen Verfahren eine unbillige Härte darstellt.

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