Werden im Arbeitsvertrag oder Ergänzungen zum Vertrag über Zuschüsse schriftlich geregelt, so besteht nach BFH-Urteil keine Steuerbefreiung oder Pauschalierungsmöglichkeit (AG). Die Vorschrift trifft zu, wenn Leistungen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, die gesetzlich vorgeschrieben […]
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Mrz
2013