Wenn Arbeitnehmer tatsächlich Fahrtkosten aufwendet, können die mit 0,30 Euro pro gefahrene Kilometer von Arbeitgeber erstattet werden. Mit einem ordnungsgemäßen Nachweis kann der Arbeitgeber auch die tatsächlichen Kosten des Mitarbeiters erstatten. Wenn der Arbeitnehmer nicht […]
15
Feb
2015