Bekanntlich können Handwerkerleistungen mit 20% der Lohnleistung (Arbeitslohn) des Handwerkers von der Steuer abgesetzt werden. Die Höchstgrenze beträgt 6.000 Euro pro Jahr. Daher kann bis max. 1.200 Euro ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert werden. Zusätzlich […]
28
Mrz
2013
Steuerermäßigung für Handwerkerleistung
Der seit 01. Januar 2009 maximal berücksichtigungsfähige Betrag von 6.000 Euro für Handwerkerleistungen, kann mit max. 20% eine Steuerminderung von 1.200 Euro ausmachen ( siehe EStG §35a Abs. 3 ). Dieser Betrag mindert die direkt […]