Der seit langem umstrittene § 7 der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) hatte es bisher den Steuerberatern untersagt, freie Mitarbeiter zu beschäftigen, außer diese waren zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt, wie z.B. Rechtsanwälte oder Steuerberater. […]