Liegt eine berechtigte doppelte Haushaltführung vor, können folgende Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich in der Anlage N abgesetzt werden: Erste und letzte Fahrt zur 1. Tätigkeitsstätte mit 0,30 Euro pro gefahrene Kilometer (inkl. Reisenebenkosten wie z.B. […]
07
Mrz
2015
Doppelte Haushaltsführung
Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung können wie bekannt steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer zum gewöhnlichen Hausstand (Lebensmittelpunkt) aufgrund des Arbeitsortes eine Zweitwohnung unterhält und dort seine erste […]