Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung
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Ihr unverbindliches Angebot

Der Weg ist das Ziel …

Die richtige Leistung ist Grundlage einer dauerhaften Geschäftsbeziehung. Wir helfen die gesetzten Unternehmensziele kurzfristig zu erreichen. Überzeugen Sie sich von unseren fairen Preis-Leistungsverhältnis. Kontaktieren sie uns unverbindlich kostenfrei bei Fragen zur lfd. Finanzbuchhaltung¹ oder für ein Preisangebot. Ihr Partner für klein- und mittelständische Unternehmen aller Wirtschaftszweige!

unsere Dienstleistungen für Sie im kurzen Überblick

  • Sortierung und Kontierung der Belege und Unterlagen
  • Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Finanzierungskonzepte und Unternehmensberatung
  • laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung der AN
  • Erstellung der monatlichen Lohnsteueranmeldung
  • Beitragsnachweise an die Krankenkasse, BG-Meldung
  • Existenz – und Gründungsberatung inkl. Analyse
  • Fakturierung, Mahnwesen und offene Posten-Pflege
  • Zahlungsverkehr, Onlinebanking und Büroorganisation

Unsere Arbeitsmaterialien mit Profil: AGENDA Soft

Agenda Software
Um Ihnen fundierte Auswertungen zu erstellen, benutzen wir qualitativ hochwertige EDV-Programme für eine professionelle Auswertung ihrer lfd. Finanz- und Lohnbuchhaltung. Monatliche und kummulierte Ergebnisübersichten für den zeitraumbezogenen Überblick ihres Unternehmens und Rentabilitätsanalysen.
Vertrauen bringt den Weg zum Ziel!

Befugnis nach § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz

. . . das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind . . .
¹( Das genannte Dienstleistungsangebot i.S. eines Buchhaltungsbüros bei der laufenden Finanzbuchhaltung umfasst ausschlieβlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung der lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 6 Abs. 4 Steuerberatungsgesetz / Es erfolgt keine Steuer- und Rechtsberatung. )