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	<title>Kapitalgesellschaft Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Verdeckte Gewinnausschüttungen</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/verdeckte-gewinnausschuettungen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Feb 2011 18:13:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalgesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Verdeckte Gewinnausschüttung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Unangemessene Leistungen einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter führen (zumindest) in Höhe der Abweichung vom fremdüblichen Entgelt zu einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung. In ihrem Umfang wandeln sich vorgeblich steuerlich abzugsfähige Aufwendungen der Kapitalgesellschaft zu einem Gewinn, der der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterliegt (gegebenenfalls zuzüglich Nachzahlungszinsen, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung im Nachhinein durch die steuerliche Betriebsprüfung „ausgemacht&#8220; &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/verdeckte-gewinnausschuettungen" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Verdeckte Gewinnausschüttungen</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:justify;">
Unangemessene Leistungen einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter führen (zumindest) in Höhe der Abweichung vom fremdüblichen Entgelt zu einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung. In ihrem Umfang wandeln sich vorgeblich steuerlich abzugsfähige Aufwendungen der Kapitalgesellschaft zu einem Gewinn, der der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterliegt (gegebenenfalls zuzüglich Nachzahlungszinsen, wenn die <strong>verdeckte Gewinnausschüttung</strong> im Nachhinein durch die steuerliche Betriebsprüfung „ausgemacht&#8220; wird). Zudem ist für die Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % plus Solidaritätszuschlag abzuführen, die beim Gesellschafter abgeltende Wirkung hat (oder auf die persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet wird, etwa falls die Beteiligung in einem Betriebsvermögen gehalten wird und deswegen die verdeckte Gewinnausschüttung im Umfang von 60 % der Tarifbelastung unterfällt).</p>
<p><strong>Hinweise:</strong> Das bevorstehende Jahresende kann Anlass sein, zu prüfen, ob Vereinbarungen zwischen der <strong>Kapitalgesellschaft</strong> und dem Gesellschafter steuerlich nicht angreifbar sind. Soweit möglich, sollte ein Abgleich mit Fremdvergleichspreisen erfolgen. Für gezahlte Gehälter zieht die Finanzverwaltung in erster Linie Gehaltsstrukturuntersuchungen heran; die Verzinsung für ein von der Kapitalgesellschaft gewährtes Darlehen sollte in etwa hälftig zwischen dem banküblichen Soll- und Habenzins liegen. Sind Sie &#8211; allein oder im Interessengleichklang mit anderen Gesellschaftern &#8211; beherrschend an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, ergibt sich ein besonderes Problemfeld: Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Kapitalgesellschaft werden nämlich nur anerkannt, wenn sie im Vorhinein klar getroffen und wie vereinbart durchgeführt werden. Dies macht es erforderlich, Anpassungen, die ab dem kommenden Jahr gelten sollen, noch im laufenden Jahr schriftlich zu verabreden. Zahlungen an beherrschende Gesellschafter, die diesen Vorgaben nicht standhalten, führen in vollem Umfang zu <strong>verdeckten Gewinnausschüttungen</strong>.</p>
</div>
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		<item>
		<title>Gesellschafterdarlehen</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/gesellschafterdarlehen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Feb 2011 17:29:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Darlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschafterdarlehen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalgesellschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gewähren Sie einer Kapitalgesellschaft, an der Sie beteiligt sind, ein Darlehen, kann in steuerlicher Hinsicht folgendes zu berücksichtigen sein: (1) Sind Sie (oder ein Angehöriger) zu mindestens 10 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt, findet auf die Zinsen nicht der besondere Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, sondern die übliche tarifäre Belastung Anwendung. Diesem Nachteil steht &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/gesellschafterdarlehen" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Gesellschafterdarlehen</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:justify;">
Gewähren Sie einer Kapitalgesellschaft, an der Sie beteiligt sind, ein Darlehen, kann in steuerlicher Hinsicht folgendes zu berücksichtigen sein: (1)   Sind Sie (oder ein Angehöriger) zu mindestens 10 % an der Kapitalgesellschaft beteiligt, findet auf die Zinsen nicht der besondere Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, sondern die übliche tarifäre Belastung Anwendung. Diesem Nachteil steht als Vorteil gegenüber, dass etwaige Schuldzinsen für die Refinanzierung des Darlehens abzugsfähig sind (und somit das für Kapitalerträge im Übrigen geltende Werbungskostenabzugsverbot nicht greift.</p>
<p>(2)   Nicht zu empfehlen ist eine &#8211; etwaig zu Sanierungszwecken erwogene &#8211; unverzinsliche Darlehenshingabe. Sie führt auf Seiten der <strong>Kapitalgesellschaft</strong> auch dann zu einem Abzinsungsgewinn, wenn das Darlehen zwar zivilrechtlich jederzeit kündbar sein sollte, aber tatsächlich längerfristig gewährt wird. &#8211; Durch die Vereinbarung eines geringfügigen Zinssatzes (z.B. 1 %) kann das Entstehen eines Abzinsungsgewinns vermieden werden.</p>
<p>(3)   Fällt &#8211; im Insolvenzfall &#8211; ein <strong>Gesellschafterdarlehen</strong> aus<br />
oder verzichten Sie auf die Rückzahlung des Darlehens im Fall der Krise der Gesellschaft, können daraus nachträgliche Anschaffungskosten auf Ihre Beteiligung entstehen, die sich bei Liquidation der Gesellschaft oder bei Veräußerung Ihrer Beteiligung steuermindernd auswirken. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, ist seit einer Reform des GmbH-Rechts im Jahr 2008 nicht völlig klar. Vieles spricht dafür, dass Ihnen im Fall des Darlehensausfalls nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe des Nennwerts des Darlehens erwachsen, wenn Sie von vornherein vereinbaren, das <strong>Darlehen</strong> im Krisenfall nicht abzuziehen.</p>
</div>
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		<title>Ausschüttungspolitik bei Kapitalgesellschaften</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/ausschuettungspolitik-bei-kapitalgesellschaften</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Feb 2011 15:11:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Ausschüttungspolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Gesellschafter]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalgesellschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sind Sie als Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) beteiligt und können Sie &#8211; allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern &#8211; Einfluss auf den Zeitpunkt und die Höhe einer Gewinnausschüttung nehmen, kann folgendes zu bedenken sein: (1) Unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung schuldet die Kapitalgesellschaft eine Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/ausschuettungspolitik-bei-kapitalgesellschaften" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Ausschüttungspolitik bei Kapitalgesellschaften</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:justify;">
Sind Sie als Gesellschafter an einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG) beteiligt und können Sie &#8211; allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern &#8211; Einfluss auf den Zeitpunkt und die Höhe einer <strong>Gewinnausschüttung</strong> nehmen, kann folgendes zu bedenken sein:<br />
<strong>(1) </strong>Unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung schuldet die Kapitalgesellschaft eine Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %) auf den Ausschüttungsbetrag, die am Tag nach der Beschlussfassung fällig wird.<br />
<strong>(2)</strong> Die Gewinnausschüttung gilt Ihnen im steuerlichen Sinne als zugeflossen, wenn Sie über sie verfügen können. Dies setzt regelmäßig keinen Zufluss der Ausschüttung auf Ihr Konto voraus. Vielmehr gilt die Gewinnausschüttung bei einer leistungsfähigen Kapitalgesellschaft bereits bei Gutschrift auf einem <strong>Verrechnungskonto</strong> als zugeflossen. Bei beherrschenden Gesellschaftern ist der Tag des Gesellschafterbeschlusses maßgeblich. &#8211; Steuerliche Konsequenzen ergeben sich daraus für Sie aber nur, wenn Sie die Beteiligung in einem Betriebsvermögen halten oder &#8211; zur <a title="Sicherung des Schuldzinsenabzugs" href="/sicherung-des-schuldzinsenabzugs.html">Sicherung des Schuldzinsenabzugs</a> &#8211; zur tarifären Belastung optiert haben. Im Übrigen ist Ihre Steuerbelastung insoweit grundsätzlich mit der durch die <strong>Kapitalgesellschaft</strong> abgeführten Steuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlags abgegolten.</p>
<p>Eine Besonderheit ist zu berücksichtigen, wenn Sie zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind und erwägen, Anteile zu veräußern. Ein Gewinn aus der Veräußerung der Anteile unterliegt im Umfang von 60 % der tarifären Belastung (woraus sich im Spitzensteuersatz eine Belastung von 27 % ergibt), während eine Gewinnausschüttung nur mit 25 % (jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag) steuerpflichtig ist.<br />
<strong>Hinweis:</strong> Beläuft sich Ihr Grenzsteuersatz auf mehr als 41,6 %, kann deswegen aus Gründen der steuerlichen Optimierung erwogen werden, vor einer Anteilsveräußerung eine Gewinnausschüttung für frühere Jahre und &#8211; bei einer GmbH &#8211; eine Vorabausschüttung für das laufende Jahr zu beschließen.</p>
</div>
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