<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Auswärtstätigkeit Archive - Buchhaltungsbüro</title>
	<atom:link href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/tag/auswaertstaetigkeit/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/tag/auswaertstaetigkeit</link>
	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
	<lastBuildDate>Tue, 02 Apr 2013 16:29:54 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>neue Reisekostenabrechnung ab 2014</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/neue-reisekostenabrechnung-ab-2014</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Apr 2013 16:09:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Auswärtstätigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Pauschbetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Reisekostenabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tp-buchhaltungsbuero.de/?p=258</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Reisekostenreform zum neuen Reisekostengesetz stimmte der Bundesrat am 01. Februar 2013 zu. Danach soll die Reisekostenabrechnung vereinfacht werden. Die Lohnabrechnungen durch den Arbeitgeber werden entsprechend einfacher abgerechnet. Es sollen ab dem 01.01.2014 nur noch 2 Verpflegungspauschalen geben. Danach gibt es bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden einen Pauschbetrag von 12 Euro. Bei &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/neue-reisekostenabrechnung-ab-2014" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">neue Reisekostenabrechnung ab 2014</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/neue-reisekostenabrechnung-ab-2014">neue Reisekostenabrechnung ab 2014</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Reisekostenreform zum neuen Reisekostengesetz stimmte der Bundesrat am 01. Februar 2013 zu. Danach soll die Reisekostenabrechnung vereinfacht werden.  Die Lohnabrechnungen durch den Arbeitgeber werden entsprechend einfacher abgerechnet.</p>
<div class="content_img" style="margin-top:10px;"><img decoding="async" src="/images/frau0.png" width="122" border="0" alt="" /></div>
<p>Es sollen ab dem <strong>01.01.2014</strong> nur noch 2 Verpflegungspauschalen geben. Danach gibt es bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden einen Pauschbetrag von 12 Euro. Bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten gibt es ohne Prüfung von Mindestabwesenheitszeiten für An- und Abreisetag jeweils 12 Euro. Der Pauschbetrag von 24 Euro für die Zwischentage bleibt unverändert.</p>
<p>Weiterhin wird der Sachbezugswert für Mahlzeiten von 40 Euro auf 60 Euro erhöht werden. Die Aufwendungen für sonstige Auswärtstätigkeiten für Unterkunft und Übernachtungen werden wie bei der <strong>doppelten Haushaltsführung</strong> behandelt (max. 1000 Euro pro Monat). Für die ersten 4 Jahre (48 Monate) können Hotel- und Mietkosten unbegrenzt als Werbungskosten angesetzt werden. Die Begrenzung auf 1000 Euro pro Monat tritt erst ab 48 Monaten in Kraft.</p>
<p>Lesen Sie die <a target="_blank" href="https://www.bundesrat.de/cln_236/nn_6898/DE/presse/pm/2013/014-2013.html?__nnn=true">Zustimmung des Bundesrates</a> hier. Die vereinfachte Reisekostenabrechnung kann erst <strong>ab Januar 2014</strong> angewendet werden. Bis dahin gelten die alten Reisekostenregeln.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/neue-reisekostenabrechnung-ab-2014">neue Reisekostenabrechnung ab 2014</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Auswärtstätigkeit &#124; absetzbare Telefonkosten</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/auswaertstaetigkeit-absetzbare-telefonkosten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Mar 2013 08:45:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Auswärtstätigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tp-buchhaltungsbuero.de/?p=251</guid>

					<description><![CDATA[<p>Telefongespräche können als Werbungskosten abzugsfähig sein. So entschied ein Urteil des BFH vom 05. Juli 2012, das bei längerer auswärtiger Tätigkeit Telefonkosten als Werbungskosten abzugsfähig sind. Beträgt die auswärtige Tätigkeit mindestens 1 Woche, kann der Steuerpflichtige seine Telefonate in die Heimat von der Steuer absetzen. Die Telefonaufwendungen übersteigen die steuerlich unbeachtlichen Kosten einer privaten Lebensführung. &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/auswaertstaetigkeit-absetzbare-telefonkosten" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Auswärtstätigkeit &#124; absetzbare Telefonkosten</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/auswaertstaetigkeit-absetzbare-telefonkosten">Auswärtstätigkeit | absetzbare Telefonkosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="content_img"><img decoding="async" src="/images/frau0.png" width="130" border="0" alt="Telefonkosten" /></div>
<p>Telefongespräche können als Werbungskosten abzugsfähig sein. So entschied ein Urteil des BFH vom 05. Juli 2012, das bei längerer auswärtiger Tätigkeit <strong>Telefonkosten</strong> als Werbungskosten abzugsfähig sind. Beträgt die auswärtige Tätigkeit mindestens 1 Woche, kann der Steuerpflichtige seine Telefonate in die Heimat von der Steuer absetzen. Die Telefonaufwendungen übersteigen die steuerlich unbeachtlichen Kosten einer privaten Lebensführung.</p>
<p>Trotz der Einordnung dieser Aufwendungen zum privaten Lebensbereich wurde die Klage beim Finanzgericht zugelassen. Ein Soldat im Ausland tätig, führte mit Familienangehörigen am Wochenende privat veranlasste Telefonate. Diese <strong>Telefonkosten dürfen als Werbungskosten</strong> in der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen abgesetzt werden. Die Revision war erfolgslos.</p>
<p><strong>Begründung:</strong> Bei einer Tätigkeit im Ausland von mindestens 7 Tagen lassen sich notwendige private Dinge nur über Mehrkosten regeln, als die zum normalen Lebensbedarf zumutbar sind (beruflicher Veranlassungszusammenhang). Ob nun die <strong>Auswärtstätigkeit</strong> auf eine Einsatzwechseltätigkeit, Dienstreise, Auslandsaufenthalt oder Fahrtätigkeit beruht, ist dabei unerheblich. </p>
<p><span style="color:#7F848A;"><br />
<a href="https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&#038;Art=pm&#038;nr=27086"><br />
BFH-Urteil vom 5. Juli 2012 (VI R 50/10)<br />
</a><br />
</span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/auswaertstaetigkeit-absetzbare-telefonkosten">Auswärtstätigkeit | absetzbare Telefonkosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mahlzeitengestellung</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/mahlzeitengestellung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Feb 2011 18:56:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Auswärtstätigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[geldwerter Vorteil]]></category>
		<category><![CDATA[Mahlzeitengestellung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tp-buchhaltungsbuero.de/?p=148</guid>

					<description><![CDATA[<p>Als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil ist grundsätzlich auch die Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber anzusehen. Dies kann nur im Einzelfall anders sein, wenn die Verpflegung der Mitarbeiter im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfolgt, damit es nicht zur Störung der Arbeitsabläufe kommt (das höchste deutsche Finanzgericht hatte dies für die Mitarbeiter eines Kreuzfahrtschiffes angenommen, die keine anderweitige Verpflegungsmöglichkeit &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/mahlzeitengestellung" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Mahlzeitengestellung</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/mahlzeitengestellung">Mahlzeitengestellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><!--adsense--></p>
<div style="text-align:justify;">
Als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil ist grundsätzlich auch die <strong>Mahlzeitengestellung</strong> durch den Arbeitgeber anzusehen. Dies kann nur im Einzelfall anders sein, wenn die Verpflegung der Mitarbeiter im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfolgt, damit es nicht zur Störung der Arbeitsabläufe kommt (das höchste deutsche Finanzgericht hatte dies für die Mitarbeiter eines Kreuzfahrtschiffes angenommen, die keine anderweitige Verpflegungsmöglichkeit haben).</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Die Finanzverwaltung geht im Übrigen davon aus, dass eine Mahlzeitengestellung &#8211; auch im Rahmen von Auswärtstätigkeiten &#8211; stets auch Entlohnungscharakter hat. Es kommen dann die amtlichen Sachbezugswerte zum Ansatz, soweit der Arbeitgeber die Verpflegung veranlasst hat und der Wert der jeweiligen Mahlzeit <strong>40 € nicht übersteigt</strong> (darauf sollte geachtet werden). </p>
<p><!--adsense#tarif--><br />
Nimmt der Arbeitnehmer an der Bewirtung von Kunden oder Geschäftspartnern teil, ist <strong>kein geldwerter Vorteil</strong> zu versteuern. Ebenso sind Mahlzeiten nicht steuerpflichtig, die anlässlich eines besonderen Arbeitseinsatzes (etwa Besprechung am Wochenende) gewährt werden, wenn ihr Wert 40 € nicht übersteigt.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/mahlzeitengestellung">Mahlzeitengestellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
