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	<title>Entfernungspauschale Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Befristete Beschäftigung und Probezeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Feb 2015 08:28:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Befristete Beschäftigung]]></category>
		<category><![CDATA[Entfernungspauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Probezeit]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 21. Januar 2015 veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) die schon erwartete Entscheidung bezüglich der Definition einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Bei einem vorn herein vereinbarten befristeten Arbeitsverhältnis oder in der Probezeit besitzt der Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte. So die Entscheidung des BFH. Das hat nun zur Folge, dass für den Weg zur Arbeitsstätte nur &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/befristete-beschaeftigung-und-probezeit" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Befristete Beschäftigung und Probezeit</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 21. Januar 2015 veröffentlichte der Bundesfinanzhof (BFH) die schon erwartete Entscheidung bezüglich der Definition einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen. Bei einem vorn herein vereinbarten befristeten Arbeitsverhältnis oder in der <strong>Probezeit</strong> besitzt der Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte. So die Entscheidung des BFH. Das hat nun zur Folge, dass für den Weg zur Arbeitsstätte nur die Entfernungskilometer für die einfache Strecke angesetzt werden können.</p>
<p>Der günstigere Reisekostenansatz pro gefahrene KM (0,30 Cent) ist laut Auffassung des BFH nicht absetzbar. Das entsprechende BFH-Urteil (6.11.2014) erging noch zur alten Reisekostenregelung bis 2013. Die vertretende Auffassung seitens der Finanzverwaltung ist bereits seit 2014 gesetzlich verankert und somit anzuwenden.</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Auch in der befristeten Probezeit / befristete Beschäftigungen gelten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte <strong>nicht</strong> als Reisekosten und dürfen nur mit der <strong>Entfernungspauschale</strong> angesetzt werden.</p>
<p><span style="color:#7F848A;">Quelle: <a href="https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/druckvorschau.py?Gericht=bfh&#038;Art=en&#038;nr=31088">BFH-Urteil 6.11.2014 &#8211; VI R 21/14</a></span></p>
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		<title>Dreiecksfahrten &#124; zulässige Entfernungspauschale</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/dreiecksfahrten-zulaessige-entfernungspauschale</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Mar 2013 08:38:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsstätte]]></category>
		<category><![CDATA[Dreiecksfahrten]]></category>
		<category><![CDATA[Entfernungspauschale]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich gilt ein Ansatz der Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Entfernungskilometer) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wird nun eventuell die Einzelfahrt zur Arbeit durch beispielsweise einen Mandanten- oder Kundenbesuch unterbrochen oder erweitert, ist laut FG auch die Entfernungspauschale zulässig und anzusetzen (0,30 Euro – einfache Strecke). Zur Begründung führt das Finanzgericht an: Das Gesetz sehe &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/dreiecksfahrten-zulaessige-entfernungspauschale" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Dreiecksfahrten &#124; zulässige Entfernungspauschale</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/dreiecksfahrten-zulaessige-entfernungspauschale">Dreiecksfahrten | zulässige Entfernungspauschale</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich gilt ein Ansatz der Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Entfernungskilometer) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wird nun eventuell die Einzelfahrt zur Arbeit durch beispielsweise einen Mandanten- oder Kundenbesuch unterbrochen oder erweitert, ist laut FG auch die Entfernungspauschale zulässig und anzusetzen (0,30 Euro – einfache Strecke). Zur Begründung führt das Finanzgericht an:</p>
<p><strong>Das Gesetz sehe unabhängig vom Aufwand eine Pauschalregelung mit Abgeltungswirkung vor.</strong></p>
<p>Sogenannte Dreiecksfahrten sind also unbedenklich in Bezug auf die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Wird mit Dreiecksfahrten der Arbeitsweg unterbrochen, so gilt für die Teilstrecke der Reisekostenansatz. </p>
<p>Im Klageverfahren gewährte das FG Münster dem Kläger die volle <strong>Entfernungspauschale</strong> von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Allerdings ist ein kompletter Ansatz als Dienstreise (Betriebsausgabe mit 0,30 Euro für gefahrene Kilometer) nicht zulässig. </p>
<p>Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VIII R 12/13 anhängig  </p>
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