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	<title>BilMoG Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Jahresabschluss nach BilMoG</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Apr 2011 17:26:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[BilMoG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ab dem Kalenderjahr / Wirtschaftsjahr 2010 führt nun kein Weg mehr an der eigenständigen HGB-Bilanz vorbei, da die Neuerungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nun zwingend umzusetzen sind. Ein erheblicher Mehraufwand durch die Erstellung einer separaten Handelsbilanz ist sicherlich nur ein Grund, warum frühzeitig die Erstellung vorbereitet werden sollte. Das BilMoG sieht außerdem gesetzliche Neuerungen vor, die &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/jahresabschluss-nach-bilmog" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Jahresabschluss nach BilMoG</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem Kalenderjahr / Wirtschaftsjahr 2010 führt nun kein Weg mehr an der eigenständigen HGB-Bilanz vorbei, da die Neuerungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nun zwingend umzusetzen sind. Ein erheblicher Mehraufwand durch die Erstellung einer separaten Handelsbilanz ist sicherlich nur ein Grund, warum frühzeitig die Erstellung vorbereitet werden sollte. Das BilMoG sieht außerdem gesetzliche Neuerungen vor, die bisher nicht gegeben waren. Vor der Erstellung des <strong>Jahresabschlusses 2010</strong> sollten zunächst die Feststellung, Ergebnisverwendung sowie Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger abgeschlossen sein. Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass die verspätete Offenlegung mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verbunden ist. Bei der Vorbereitung sollten die wichtigsten Bilanzposten untersucht werden, um den Übergang zügig und reibungslos vornehmen zu können. Beim Anlagevermögen ist es z. B. sinnvoll, die Zugangsverbuchung zu kontrollieren. Besonders durch die neu eingeführte Bilanzposition „selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände&#8220; ergeben sich Möglichkeiten für das Unternehmen, Aufwendungen zu aktivieren. Die ansetzbaren Bestandteile sollten bereits aufgelistet und so die aktivierungsfähigen Entwicklungskosten festgestellt werden. Es könnten auch außerplanmäßige Abschreibungen zum Bilanzstichtag auf bestehende Bilanzposten vorgenommen werden müssen, die durch Unterlagen und ggf. Gutachten zu belegen sind. Bei den Vorräten sind die Inventur und auch die einzelnen Bestandteile bei den Herstellungskosten zu ermitteln, damit die notwendige Bewertungsuntergrenze sowie zusätzlich aktivierungsfähige Wahlbestandteile beurteilt werden können. Bei den Kreditoren und Debitoren sind die OP-Listen zu überprüfen und die Saldenbestätigungen vorzubereiten. Gerade bei den Rückstellungen sind Vorarbeiten unbedingt zu unternehmen, da sich hier die Bewertung nach Handelsrecht wesentlich ändert. </p>
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		<title>Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz &#8211; Änderungen durch das BilMoG</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 23:01:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:justify;">
Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise hat sich die Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes mehrfach verzögert. Die größte Reform des Bilanzrechts seit mehr als zwanzig Jahren geht aber nun endlich in die Zielgerade. Es zeichnen sich aber nun gegenüber den bisherigen Entwürfen erhebliche Änderungen ab. So wird die bisher geplante Bewertung zum Handel gehaltener Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert nicht realisiert. Bei aktiven latenten Steuern bleibt nach wie vor ein Wahlrecht bestehen und selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände müssen nun doch nicht verpflichtend aktiviert werden. Außerdem ist u.a. geplant, die handelsrechtliche Buchführungspflicht für Einzelkaufleute zum Teil abzuschaffen sowie die Schwellenwerte für die Größenklassen bei Betrieben für die Prüfungspflicht um 20 % anzuheben. Rückstellungen werden künftig wie im Steuerrecht abgezinst und Preis- und Kostensteigerungen sind mit einzubeziehen. Weiter wird die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit angepasst, wobei viele handelsrechtliche Wahlrechte abgeschafft werden. Nicht mehr möglich ist es, Abschreibungen für künftige Wertschwankungen vorzunehmen oder ausstehende Einlagen mit dem Bruttoausweis darzustellen. Durch die geplanten Änderungen, denen Anfang April 2009 im Bundesrat zugestimmt werden soll, ergeben sich weiterhin Abweichungen zwischen Handelsund Steuerbilanz. Grundsätzlich soll zwar wie schon bisher die Möglichkeit einer Einheitsbilanz bestehen, die sowohl handels- als auch steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften gerecht wird. Doch mit den Steuerrechtsänderungen einschließlich dem Wegfall des Grundsatzes der umgekehrten Maßgeblichkeit erschwert das BilMoG aus handelsrechtlichen Beweggründen die Aufstellung der Einheitsbilanz. Ob der Gesetzgeber nun auch im Steuerrecht auf die Änderungen durch das BilMoG reagieren wird, um eventuell die Aufstellung der einheitlichen Bilanz wieder häufiger zu ermöglichen oder jedenfalls zu erleichtern, ist abzuwarten.
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<p><span style="color:#7F848A;">Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 04/2009</span></p>
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