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	<title>Minijob Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Minijobber haben einen Urlaubsanspruch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Feb 2015 18:46:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Erholungsurlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[Minijobber]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsanspruch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es wird seitens der Minijobzentrale nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch ein Minijob Anspruch auf Urlaubsgeld hat (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Der bezahlte Erholungsanspruch ist Grundlage vom gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser muss auf die wöchentlichen Werktage des Minijobbers umgerechnet werden. Dabei gelten 24 Urlaubstage pro Jahr bei einer Sechstagewoche. Die Berechnung der Urlaubstage mit Faustregel: 1 x &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/minijobber-haben-einen-urlaubsanspruch" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Minijobber haben einen Urlaubsanspruch</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es wird seitens der <strong>Minijobzentrale</strong> nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch ein <strong>Minijob</strong> Anspruch auf Urlaubsgeld hat (Teilzeit- und Befristungsgesetz). Der bezahlte Erholungsanspruch ist Grundlage vom gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser muss auf die wöchentlichen Werktage des Minijobbers umgerechnet werden. Dabei gelten <strong>24 Urlaubstage pro Jahr</strong> bei einer Sechstagewoche. </p>
<div class="postdatabox">
<h3>Die Berechnung der Urlaubstage mit Faustregel: 1 x 24 / 6</h3>
<p><strong>Arbeitstage pro Woche x 24 geteilt durch die Zahl der 6-Werktage pro Woche</strong></div>
<p>
Bei einer gebräuchlichen 5-Tagewoche gilt ein 20-Tage Anspruch pro Jahr. Dabei ist es unerheblich, wieviel Stunden an einem Tag gearbeitet werden. Ist der <strong>Minijob</strong> zum Beispiel nur an 3 Tagen die Woche, reduziert sich der Urlaubsanspruch auf 12 Tage, bei 2 Tagen pro Woche entsprechend auf 8 Urlaubstage pro Jahr.</p>
<p>Daher ist es allerdings dem Arbeitgeber überlassen für den beschäftigen <strong>Minijobber</strong> je nach Vereinbarung auch mehr Urlaubstage/Jahresurlaub zu gewähren (§ 13 Absatz 1 BUrlG). Der gesetzliche Mindestanspruch für ein Minijob für einer 5 Tagewoche ist allerdings 20 Tage und verpflichtet den Arbeitgeber dies auch zu gewähren.</p>
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		<title>Verdienstgrenze Minijobs</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/verdienstgrenze-minijobs</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 13:07:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Minijob]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Verdienstgrenze]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Planung steht die Anpassung der Geringverdienergrenze bei Minijob auf 450,00 Euro (derzeit 400,00 Euro). In diesem Zuge ist weiterhin die Anpassung der Gleitzonenregelung auf 850,00 Euro geplant. Ziel der Koalition ist es die soziale Absicherung der Minijobber nachzubessern. Zukünftig sollen Minijobs in der Rentenversicherung voll abgesichert werden und demzufolge auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/verdienstgrenze-minijobs" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Verdienstgrenze Minijobs</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/verdienstgrenze-minijobs">Verdienstgrenze Minijobs</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><!--adsense-->In Planung steht die Anpassung der Geringverdienergrenze bei Minijob auf <strong>450,00 Euro</strong> (derzeit 400,00 Euro). In diesem Zuge ist weiterhin die Anpassung der Gleitzonenregelung auf 850,00 Euro geplant. Ziel der Koalition ist es die soziale Absicherung der Minijobber nachzubessern. Zukünftig sollen Minijobs in der Rentenversicherung voll abgesichert werden und demzufolge auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Zusätzlich können dann im Bedarfsfall die Minijobber auch die Riesterförderung beanspruchen. </p>
<p><!--adsense#tarif-->Der derzeitige pauschale Rentenversicherungsbetrag der Arbeitgeber soll von 15% auf 19,6% (Arbeitnehmeranteil 4,6 %) angehoben werden. Die Erhöhung soll laut Gesetz Pflicht werden. Wann diese Änderungen tatsächlich in Kraft treten ist noch unklar. Verzichtet stattdessen der Minijobber auf eine soziale Absicherung in Bezug auf volle Rentenanwartschaft, soll es bei der Arbeitgeberpauschale von 30% bleiben. (15%RV, 13%KV, 2%LoSt). Es muß dann aber ein Antrag auf Versicherungsfreiheit gestellt werden.  Beschlossen ist allerdings die Anhebung der <strong>U1 von 0,6% auf 0,7%</strong> ab dem 01. Januar 2012. Durch die Erhöhung der steuerfreien Grenze auf 450,00 Euro soll mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden.</p>
<p><a href="https://www.minijob-zentrale.de">Minijob Zentrale</a></p>
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