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	<title>Krankheitskosten Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Bei Krankheitskosten Einspruch einlegen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Aug 2013 20:22:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bekanntlich werden Krankheitskosten beim Abzug als außergewöhnliche Belastung um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt. Als Bemessungsgrundlage gilt der Gesamtbetrag der Einkünfte. Mit Aktenzeichen VI R 33/13 ist nun ein Revisionsverfahren anhängig. Bestimmte Krankheitskosten wie z.B. Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamenten, Eigenanteil für Zahnersatz sollten vollständig, also ohne Kürzung der zumutbaren Eigenbelastung absetzbar sein, so der Bundesverband der &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/bei-krankheitskosten-einspruch-einlegen" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Bei Krankheitskosten Einspruch einlegen</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="content_img" style="margin-top:10px;"><img decoding="async" src="/images/frau0.png" width="170" border="0" alt="" /></div>
<p>Bekanntlich werden Krankheitskosten beim Abzug als außergewöhnliche Belastung um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt. Als Bemessungsgrundlage gilt der Gesamtbetrag der Einkünfte. Mit Aktenzeichen <strong>VI R 33/13</strong> ist nun ein Revisionsverfahren anhängig. </p>
<p>Bestimmte Krankheitskosten wie z.B. Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Medikamenten, Eigenanteil für Zahnersatz sollten vollständig, also ohne Kürzung der zumutbaren Eigenbelastung absetzbar sein, so der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.</p>
<p>Mit dieser Auffassung haben sich bereits Finanzgerichte beschäftigt, ob die ungekürzt absetzbaren Krankheitskosten nicht sinnvollerweise auf das sozialhilfegleiche Belastungsniveau abgestellt werden sollte. Es bleibt eine Entscheidung abzuwarten.</p>
<div class="postdatabox">Es sollte im Hinblick auf das o.g. Revisionsverfahren gegen Einkommensteuerbescheide <strong>Einspruch</strong> eingelegt werden und Antrag auf Ruhen des Verfahrens bewirkt werden. Die Finanzverwaltung wird den Einspruch dann zunächst offen lassen.</div>
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