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	<title>Fahrtkosten Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Fahrten als Reisekosten erstatten</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/fahrten-als-reisekosten-erstatten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 Feb 2015 18:36:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Einsatzwechseltätigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Reisekosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn Arbeitnehmer tatsächlich Fahrtkosten aufwendet, können die mit 0,30 Euro pro gefahrene Kilometer von Arbeitgeber erstattet werden. Mit einem ordnungsgemäßen Nachweis kann der Arbeitgeber auch die tatsächlichen Kosten des Mitarbeiters erstatten. Wenn der Arbeitnehmer nicht an der ersten Tätigkeitsstätte arbeitet, können folgende Fahrten nach dem gültigen Reisekostenrecht als Dienstreisen mit 0,30 Euro/gefahrene km erstattet und &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/fahrten-als-reisekosten-erstatten" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Fahrten als Reisekosten erstatten</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Arbeitnehmer tatsächlich <strong>Fahrtkosten</strong> aufwendet, können die mit 0,30 Euro pro gefahrene Kilometer von Arbeitgeber erstattet werden. Mit einem ordnungsgemäßen Nachweis kann der Arbeitgeber auch die tatsächlichen Kosten des Mitarbeiters erstatten. Wenn der Arbeitnehmer nicht an der ersten <strong>Tätigkeitsstätte</strong> arbeitet, können folgende Fahrten nach dem gültigen Reisekostenrecht als <strong>Dienstreisen mit 0,30 Euro/gefahrene km</strong> erstattet und angerechnet werden:</p>
<ul>
<strong></p>
<li>Vom Wohnsitz/oder erster Arbeitsstätte zur auswärtigen Tätigkeitsstätte</li>
<p></strong><br />
<strong></p>
<li>Fahrten zwischen mehreren Tätigkeitsstätten ( keine Ersttätigkeitsstätte )</li>
<p></strong><br />
<strong></p>
<li>Unterkunftsort/auswärtige Arbeitsstätte zum Wohnort nach Hause</li>
<p></strong>
</ul>
<p>Der Arbeitnehmer hat keine erste Arbeitsstelle und fährt ständig zu wechselnden Tätigkeitsstätten, so zählt dies zur typischen Einsatzwechseltätigkeit ( z.B. Monteure auf verschiedenen Baustellen ). Die Fahrtkostenerstattungen richten sich dann ebenfalls nach der üblichen Reisekostenpauschale von <strong>0,30 Euro</strong> / pro km.  An wie vielen Baustellen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausübt, spielt für die Beurteilung der <strong>Einsatzwechseltätigkeit</strong> keine Rolle.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Fahrtkosten</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/fahrtkosten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Feb 2011 18:48:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>
		<category><![CDATA[geldwerter Vorteil]]></category>
		<category><![CDATA[regelmäßige Arbeitsstätte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die steuerliche Behandlung von Fahrtkosten richtet sich danach, ob Sie eine regelmäßige Arbeitsstätte aufsuchen oder dies nicht der Fall ist. Nutzen Sie ein eigenes Fahrzeug, sind für Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte pauschal 0,30 € je Entfernungskilometer abzugsfähig, wohingegen im Übrigen für Dienstfahrten pauschal 0,30 € je gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden können (Sie können insoweit &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/fahrtkosten" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Fahrtkosten</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:justify;">
Die steuerliche Behandlung von <strong>Fahrtkosten</strong> richtet sich danach, ob Sie eine regelmäßige Arbeitsstätte aufsuchen oder dies nicht der Fall ist. Nutzen Sie ein eigenes Fahrzeug, sind für Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte pauschal 0,30 € je Entfernungskilometer abzugsfähig, wohingegen im Übrigen für Dienstfahrten pauschal 0,30 € je gefahrenem Kilometer geltend gemacht werden können (Sie können insoweit aber auch die tatsächlichen Aufwendungen geltend machen, wenn Sie ein ordnungsmäßiges Fahrtenbuch führen. Gestellt der Arbeitgeber ein Fahrzeug, ist &#8211; sofern kein Fahrtenbuch geführt wird -neben dem pauschalen Ansatz in Höhe von 1 % des Bruttolistenpreises zur Abgeltung privater Fahrten zusätzlich für Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte ein geldwerter Vorteil von 0,03 % des Listenpreises des Fahrzeuges multipliziert mit der Zahl der Entfernungskilometer monatlich steuerpflichtig (dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung selbst dann gelten, wenn die regelmäßige Arbeitsstätte nur selten &#8211; etwa einmal wöchentlich &#8211; aufgesucht wird). Als „<strong>regelmäßige Arbeitsstätte</strong>&#8220; gilt eine Einrichtung des Arbeitgebers, die wiederkehrend aufgesucht wird (mindestens einmal wöchentlich). Eine Einrichtung eines Kunden ist demgegenüber &#8211; auch wenn sie längerfristig und wiederkehrend aufgesucht wird &#8211; keine regelmäßige Arbeitsstätte.</p>
<p><strong>Hinweis:</strong> Aus dem Bundesrat kommt der Gesetzgebungsvorschlag, bei Gestellung eines Fahrzeugs durch den Arbeitgeber zwar an der monatlichen Pauschale von 1 % für die Privatnutzung festzuhalten, aber den zusätzlichen pauschal ermittelten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu streichen. Im Gegenzug soll insofern die <strong>Entfernungspauschale von 0,30 €</strong> für jeden Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr im Rahmen der Werbungskosten abzugsfähig sein.</p>
</div>
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