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	<title>ELStAM Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/elektronische-lohnsteuerabzugsmerkmale-elstam</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 21 Feb 2015 14:33:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale]]></category>
		<category><![CDATA[ELStAM]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bekanntlich gibt es seit dem 01. Januar 2012 keine Lohnsteuerkarte auf Papierform mehr. Diese wurde durch ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) abgelöst. Da die Einführung und Anwendung dieser elektronischen Form einiges an Problemen mit sich bringt, gab es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2014. Das heißt, dass Arbeitgeber ab dem 01. Juli 2014 verpflichtet sind, den &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/elektronische-lohnsteuerabzugsmerkmale-elstam" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntlich gibt es seit dem 01. Januar 2012 keine <strong>Lohnsteuerkarte</strong> auf Papierform mehr. Diese wurde durch <strong>ELStAM</strong> (<strong>E</strong>lektronische <strong>L</strong>ohn<strong>st</strong>euer<strong>a</strong>bzugs<strong>m</strong>erkmale) abgelöst. Da die Einführung und Anwendung dieser elektronischen Form einiges an Problemen mit sich bringt, gab es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2014. Das heißt, dass Arbeitgeber ab dem 01. Juli 2014 verpflichtet sind, den Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale anzuwenden.</p>
<p>Bis zum Ende dieser Übergangsfrist (30.06.2014) konnte noch mit der Papierform abgerechnet werden. Die abgerufenen <strong>ELStAM-Daten</strong> sind nun zwingend anzuwenden. Bei den ELStAM-Daten handelt es sich um wichtige Arbeitnehmerdaten, die bisher auf der Vorderseite einer Lohnsteuerkarte eingetragen waren.</p>
<p>Diese waren z.B. die Steuerklasse, Anzahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuerzugehörigkeit und Freibeträge. Das neue <strong>elektronische Verfahren</strong> soll Vereinfachungen bringen, Änderungen wie Heirat oder Kinderanzahl können somit einfach elektronisch abgerufen werden. Gerade für Lohnbüros können somit Fehler bei der Gehaltsabrechnung vermieden werden.</p>
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		<title>ELStAM  &#8211; Elektronische Lohnsteuerkarte</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/elstam-elektronische-lohnsteuerkarte</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 12:28:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Elektronische Lohnsteuerkarte]]></category>
		<category><![CDATA[ELStAM]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale heißt das neue Verfahren ab 2012, das die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform ersetzt. Ursprünglich sollte das neue Verfahren bereits 2011 in Kraft treten. Aufgrund von Fehlern bei der elektronischen Übertragung wurde der Beginn auf den 01. Januar 2012 verschoben. Was ist nun eigentlich die &#8222;elektronische Lohnsteuerkarte&#8222;: Um die individuelle Lohnsteuer von &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/elstam-elektronische-lohnsteuerkarte" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">ELStAM  &#8211; Elektronische Lohnsteuerkarte</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale heißt das neue Verfahren ab 2012, das die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform ersetzt. Ursprünglich sollte das neue Verfahren bereits 2011 in Kraft treten. Aufgrund von Fehlern bei der elektronischen Übertragung wurde der Beginn auf den 01. Januar 2012 verschoben.</p>
<p>Was ist nun eigentlich die &#8222;<strong>elektronische Lohnsteuerkarte</strong>&#8222;: Um die individuelle Lohnsteuer von Arbeitnehmern berechnen zu können, benötigt der Arbeitgeber steuerrelevante Merkmale wie Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge oder die Anzahl der Kinderfreibeträge. Desweiteren Angaben zum Familienstand usw. Diese Angaben standen bisher auf der Vorderseite der normalen Lohnsteuerkarte in Papierform. Die Merkmale jedes Arbeitnehmers sind nun in der Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.</p>
<p>Jeder Arbeitnehmer erhielt zur Kontrolle der Steuerdaten im Herbst 2011 ein Schreiben der Finanzverwaltung. Falls die tatsächlichen Verhältnisse abweichen, muss selbst der Arbeitnehmer die Änderungen beim zuständigen Finanzamt mitteilen. Ziel sollte sein, das die gesamte Kommunikation des <strong>Lohnsteuerabzugsverfahrens</strong> elektronisch vereinfacht werden musste. Bei Neueintritt eines Arbeitsverhältnisses genügen dem Arbeitgeber nur noch die Angabe des Geburtsdatums und die Steueridentifikationsnummer. Die restlichen wichtigen Steuermerkmale kann auf elektronische Wege durch den Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung abgerufen werden.</p>
<p><span style="color:#7F848A;">Weitere Informationen oder Abruf unter:<br />
<a href="https://www.elsteronline.de/eportal/Authentisiere.tax">Elsteronline Portal</a><br />
</span></p>
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