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	<title>elektronischer Entgeltnachweis Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>ELENA wird eingestellt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 17:56:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[elektronischer Entgeltnachweis]]></category>
		<category><![CDATA[ELENA]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit dem 01.01.2010 musste jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Mit dem ELENA-Verfahren sollte ursprünglich ab 2012 der sozialversicherungsrechtliche Einkommensnachweis elektronisch mit Hilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Die Einführung wurde zunächst auf &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/elena-wird-eingestellt" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">ELENA wird eingestellt</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><!--adsense#tarif-->Seit dem 01.01.2010 musste jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Mit dem <strong>ELENA-Verfahren</strong> sollte ursprünglich ab 2012 der sozialversicherungsrechtliche Einkommensnachweis elektronisch mit Hilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden.</p>
<p>Die Einführung wurde zunächst auf 2014 verschoben. Nun einigten sich aber das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf, den <strong>elektronischen Entgeltnachweis</strong> schnellstmöglich einzustellen.<br />
Die Einstellung des elektronischen Einkommensnachweises <strong>ELENA</strong> hat keine Auswirkungen auf das vom BMF angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).</p>
<p><span style="color:#7F848A;">Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 08/2011</span></p>
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		<title>Inkrafttreten von ELENA &#8211; elektronischer Entgeltnachweis</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 23:16:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[elektronischer Entgeltnachweis]]></category>
		<category><![CDATA[ELENA]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Diese können nun neben den bisherigen Meldungen zur Sozialversicherung im Auftrag der Mandanten die Erstellung und Übersendung der elektronischen Entgeltnachweise übernehmen. Die ca. drei Millionen Arbeitgeber stellen bisher etwa 60 Millionen schriftliche Bescheinigungen für ihre Beschäftigten aus, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzung für den Bezug einer bestimmten Leistung (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld und Wohngeld) &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/elektronischer-entgeltnachweis-elena" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Inkrafttreten von ELENA &#8211; elektronischer Entgeltnachweis</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/elektronischer-entgeltnachweis-elena">Inkrafttreten von ELENA &#8211; elektronischer Entgeltnachweis</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Diese können nun neben den bisherigen Meldungen zur Sozialversicherung im Auftrag der Mandanten die Erstellung und Übersendung der elektronischen Entgeltnachweise übernehmen. Die ca. drei Millionen Arbeitgeber stellen bisher etwa 60 Millionen schriftliche Bescheinigungen für ihre Beschäftigten aus, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzung für den Bezug einer bestimmten Leistung (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld und Wohngeld) nachweisen zu können. </p>
<p>Das <strong>ELENA-Verfahren</strong> soll diesen Aufwand künftig reduzieren, indem die Arbeitgeber jeden Monat einen festgelegten Datensatz gemäß § 97 (1) SGB IV an die Zentrale Speicherstelle in Würzburg (kurz: ZSS) übermitteln. Die Daten werden in verschlüsselter Form gespeichert und nur bei Bedarf sowie nach Einwilligung des Bürgers von den entsprechenden Stellen (z. B. Sozialbehörden) abgerufen. Parallel zur Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweisen an Krankenkassen werden die Entgeltdaten an die ZSS gemeldet. </p>
<p>Ab 01.01.2012 stellt ELENA das einzige Verfahren zur Übermittlung des Entgelt-Nachweises dar. Nach erfolgreicher Übermittlung sendet die ZSS eine zu archivierende Protokoll-Meldung über den erfolgten elektronischen Entgeltnachweis. Auf die Übermittlung und den Anspruch des Beschäftigten auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten ist auf der Entgeltbescheinigung hinzuweisen. Software-Zusatzmodule für die Entgeltabrechnungsprogramme und Ausfüllhilfen befinden sich momentan noch in der Testphase. </p>
<p>Für weitere Informationen hat die Deutsche Rentenversicherung Bund unter der Seite www.das-elena-verfahren.de umfangreiche Informationen bereitgestellt. </p>
<p><span style="color:#7F848A;"><br />
Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter 10/2009<br />
</span></p>
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