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	<title>Dreiecksfahrten Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Dreiecksfahrten &#124; zulässige Entfernungspauschale</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Mar 2013 08:38:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsstätte]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich gilt ein Ansatz der Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Entfernungskilometer) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wird nun eventuell die Einzelfahrt zur Arbeit durch beispielsweise einen Mandanten- oder Kundenbesuch unterbrochen oder erweitert, ist laut FG auch die Entfernungspauschale zulässig und anzusetzen (0,30 Euro – einfache Strecke). Zur Begründung führt das Finanzgericht an: Das Gesetz sehe &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/dreiecksfahrten-zulaessige-entfernungspauschale" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Dreiecksfahrten &#124; zulässige Entfernungspauschale</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/dreiecksfahrten-zulaessige-entfernungspauschale">Dreiecksfahrten | zulässige Entfernungspauschale</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich gilt ein Ansatz der Entfernungspauschale (0,30 Euro pro Entfernungskilometer) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wird nun eventuell die Einzelfahrt zur Arbeit durch beispielsweise einen Mandanten- oder Kundenbesuch unterbrochen oder erweitert, ist laut FG auch die Entfernungspauschale zulässig und anzusetzen (0,30 Euro – einfache Strecke). Zur Begründung führt das Finanzgericht an:</p>
<p><strong>Das Gesetz sehe unabhängig vom Aufwand eine Pauschalregelung mit Abgeltungswirkung vor.</strong></p>
<p>Sogenannte Dreiecksfahrten sind also unbedenklich in Bezug auf die Entfernungskilometer zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Wird mit Dreiecksfahrten der Arbeitsweg unterbrochen, so gilt für die Teilstrecke der Reisekostenansatz. </p>
<p>Im Klageverfahren gewährte das FG Münster dem Kläger die volle <strong>Entfernungspauschale</strong> von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Allerdings ist ein kompletter Ansatz als Dienstreise (Betriebsausgabe mit 0,30 Euro für gefahrene Kilometer) nicht zulässig. </p>
<p>Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VIII R 12/13 anhängig  </p>
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