<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Betriebsprüfung Archive - Buchhaltungsbüro</title>
	<atom:link href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/c/betriebspruefung/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/c/betriebspruefung</link>
	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
	<lastBuildDate>Tue, 15 Aug 2023 23:52:37 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>Taxibetrieb – Schätzung der Betriebseinnahmen</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/taxibetrieb-schaetzung-der-betriebseinnahmen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Mar 2015 07:53:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebsprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Besteuerungsgrundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Schätzung]]></category>
		<category><![CDATA[Taxibetrieb]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tp-buchhaltungsbuero.de/?p=367</guid>

					<description><![CDATA[<p>Führen Taxiunternehmen keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen wie tägliche Kasseneinnahmen auf Grundlage von Taxameter oder Schichtzettel, darf die Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung die Einnahmen hinzu schätzen. Am Monatsende erfassten Einnahmen im Kassenbericht pro Fahrer sind unzulässig und verstoßen lt. Finanzverwaltung gegen die Aufzeichnungspflichten. Eine entbundene Pflicht der Einzelaufzeichnung von Einnahmen trifft nicht auf das Taxigewerbe zu. &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/taxibetrieb-schaetzung-der-betriebseinnahmen" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Taxibetrieb – Schätzung der Betriebseinnahmen</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/taxibetrieb-schaetzung-der-betriebseinnahmen">Taxibetrieb – Schätzung der Betriebseinnahmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Führen <strong>Taxiunternehmen</strong> keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen wie tägliche Kasseneinnahmen auf Grundlage von Taxameter oder Schichtzettel, darf die Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsprüfung die Einnahmen hinzu schätzen. Am Monatsende erfassten Einnahmen im Kassenbericht pro Fahrer sind unzulässig und verstoßen lt. Finanzverwaltung gegen die Aufzeichnungspflichten.</p>
<p>Eine entbundene Pflicht der Einzelaufzeichnung von Einnahmen trifft <strong>nicht</strong> auf das Taxigewerbe zu. Nach Auffassung des Gerichts genügt nicht die Monatsaufzeichnung der Fahrereinnahmen. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Berechnungsgrundlage sind die geführten <strong>Schichtzettel</strong>, Angaben des Kilometerzählers und Taxameter jedes Fahrers.</p>
<p>Ein Richtwert der Hinzuschätzungen von Betriebsprüfer sind TÜV-Berichte von Jahresfahrleistungen von Taxiunternehmen. Im Grunde nach teilte das Gericht die Auffassung der Betriebsprüfer, da <strong>Aufzeichnungspflichten</strong> verletzt wurden. Jedoch die Höhe der Hinzurechnung war für das Finanzgericht zweifelhaft. Der geschätzte Nettoerlös pro gefahrenen Kilometer (0,80 Euro) war für das Gericht zu hoch.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/taxibetrieb-schaetzung-der-betriebseinnahmen">Taxibetrieb – Schätzung der Betriebseinnahmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
