Lassen Sie ein Gebäude errichten (oder erwerben Sie es unter Umsatzsteuerausweis), das Sie für unternehmerische Zwecke (z.B. eigenes Büro oder umsatzsteuerpflichtige Vermietung), aber auch für eigene Wohnzwecke verwenden, steht Ihnen bislang wahlweise der volle Vorsteuerabzug […]
17
Feb
2011