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	<title>Strafbefreiende Selbstanzeige Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Strafbefreiende Selbstanzeige &#8211; Neuregelung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Jan 2015 16:41:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Strafbefreiende Selbstanzeige]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es erfolgt keine Abschaffung der Regeln für eine Selbstanzeige zudem werden diese laut einer Pressemitteilung des BMF noch verschärft. Eine Klärung bedarf der rechtlichen Details. Das Bundeskabinett hat im September 2014 einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes (Abgabenordnung) vorgelegt. Dort sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige angepasst und verschärft werden. Das Recht auf eine strafbefreiende &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/strafbefreiende-selbstanzeige-neuregelung" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Strafbefreiende Selbstanzeige &#8211; Neuregelung</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/strafbefreiende-selbstanzeige-neuregelung">Strafbefreiende Selbstanzeige &#8211; Neuregelung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es erfolgt <strong>keine Abschaffung</strong> der Regeln für eine Selbstanzeige zudem werden diese laut einer Pressemitteilung des BMF noch verschärft. Eine Klärung bedarf der rechtlichen Details. Das Bundeskabinett hat im September 2014 einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes (Abgabenordnung) vorgelegt. Dort sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige angepasst und verschärft werden. </p>
<p><!--adsense#tarif--><br />
Das Recht auf eine <strong>strafbefreiende Selbstanzeige</strong> bei Steuerdelikten bleibt grundsätzlich erhalten. Es werden jedoch die finanziellen Konsequenzen deutlich schärfer. Weiterhin soll der Berichtigungszeitraum von bisher 5 auf 10 Jahre deutlich verlängert werden.</p>
<p>Die Höhe des zusätzlichen Geldbetrags, der bei einer Steuerhinterziehung gezahlt werden muss, wird in Abhängigkeit zum  der Hinterziehungsvolumen gestaffelt. Die Freigrenze ohne Geldstrafe wird von 50.000,- Euro auf 25.000,- Euro herabgesetzt. Der Zuschlag bei einer schweren Steuerhinterziehung von mehr als 50.000,- soll zudem einen höheren Prozentsatz erhalten. Hinterziehungszinsen sind bindend zu zahlen, um überhaupt eine <strong>strafbefreiende Selbstanzeige</strong> wirksam werden zu lassen.</p>
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