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	<title>Steuerpflicht Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>verfassungsgemäße 1% Beteiligungsgrenze</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Mar 2013 11:04:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Beteiligungsgrenze]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Private Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft und deren Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat geprüft, ob die Senkung der Beteiligungsgrenze von 10% auf 1% verfassungsgerecht ist. Mit einer Entscheidung vom 23. Januar 2013 entschied der BFH, das es keine verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Wenn daher ein Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1% an &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/verfassungsgemaesse-1-beteiligungsgrenze" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">verfassungsgemäße 1% Beteiligungsgrenze</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Private Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft und deren Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat geprüft, ob die Senkung der Beteiligungsgrenze von <strong>10% auf 1%</strong> verfassungsgerecht ist. Mit einer Entscheidung vom 23. Januar 2013 entschied der BFH, das es keine verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Wenn daher ein Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1% an der Kapitalgesellschaft beteiligt war, sind entstandene Veräußerungsgewinne steuerpflichtig. Voraussetzung hierbei ist, dass die Anteile im Privatvermögen gehalten werden.</p>
<p>Ein Kläger klagte vor dem Finanzgericht gegen die Verfassungsmäßigkeit der 1%-Grenze, da das Finanzamt den Veräußerungsgewinn im Halbeinkünfteverfahren (Einkünfte i.S. von § 17 EStG) versteuerte. Die Klage wurde abgewiesen. Entsprechend sei auch die steuerliche Erfassung von Wertsteigerungen für den Zeitraum der Verkündung des Gesetzes bis zum Inkrafttreten der 1% &#8211; <strong>Beteiligungsgrenze</strong> verfassungsgerecht.</p>
<p>Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 sind mit Einführung der Abgeltungssteuer auch Gewinne bei Veräußerung von Aktienbeteiligungen unter 1%-Anteil steuerpflichtig (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Im obigen Verfahren wurde vom BFH das Urteil diesbezüglich nicht beeinflusst.</p>
<p>BFH, Urteil vom 24.Okt. 2012, <a href="https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&amp;Art=pm&amp;Datum=2013&amp;anz=4&amp;pos=0&amp;nr=27302&amp;linked=urt" target="_blank">IX R 36/11</a></p>
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