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	<title>Steuerbegünstigung Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Steuerbegünstigung für Sanierung</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerbeguenstigung-fuer-sanierung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Jul 2011 20:47:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Sanierung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbegünstigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 06.06.2011 sollen Treibhausgasemissionen 2020 um 40 % und 2050 um mindestens 80 % gesenkt werden. Insbesondere bei Gebäuden sollen steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierungeh erfolgen. Gefördert werden Gebäude, die vor 1955 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen wird, dass mit der &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerbeguenstigung-fuer-sanierung" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Steuerbegünstigung für Sanierung</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><!--adsense-->Nach einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 06.06.2011 sollen Treibhausgasemissionen 2020 um 40 % und 2050 um mindestens 80 % gesenkt werden. Insbesondere bei Gebäuden sollen steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierungeh erfolgen. Gefördert werden Gebäude, die <strong>vor 1955</strong> gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen wird, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird.</p>
<p> <!--adsense#tarif-->Steuerpflichtige können jährlich 10 % der Aufwendungen für die Sanierungen für einen Zeitraum von 10 Jahren steuermindernd geltend machen. Dies gilt für Gebäude, die vermietet oder verpachtet werden. Wird das Objekt selbst genutzt, können derartige Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend gemacht werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten, sofern der Bundesrat seine Zustimmung erteilt.</p>
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		<title>Steuerbegünstigungen bei Kindern</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerbeguenstigungen-bei-kindern</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Feb 2011 21:40:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderbetreuungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbegünstigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Haben Sie Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben? Dann steht Ihnen u.U. der Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2/3 der Aufwendungen, höchstens aber von 4.000 € jährlich für jedes Kind zu. Die steuerliche Berücksichtigung wird in Abhängigkeit vom Alter des Kindes folgenden Elternteilen gewährt: Kleinkinder (0-2 Jahre) und &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerbeguenstigungen-bei-kindern" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Steuerbegünstigungen bei Kindern</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:justify;">
Haben Sie Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben? Dann steht Ihnen u.U. der Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2/3 der Aufwendungen, höchstens aber von 4.000 € jährlich für jedes Kind zu. Die steuerliche Berücksichtigung wird in Abhängigkeit vom Alter des Kindes folgenden Elternteilen gewährt: Kleinkinder (0-2 Jahre) und Heranwachsende (6-14 Jahre): Den Abzug können Alleinerziehende, die erwerbstätig, in Ausbildung befindlich, behindert oder über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten krank sind, ebenso wie Zusammenlebende vornehmen, die beide entweder erwerbstätig und/oder in Ausbildung stehend, behindert oder über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten krank sind. Kindergarten-Alter (3-5 Jahre): Der Abzug steht uneingeschränkt allen Elternteilen offen, zu deren Haushalt das Kind zählt. Ist das Kind älter als 15 Jahre, kommt ein Abzug der <strong>Kinderbetreuungskosten</strong> nur für Eltern behinderter Kinder in Betracht, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Die betroffenen Elternteile sind dann unter den für die Gruppe der 6-14 jährigen Kinder genannten Voraussetzungen begünstigt.<br />
Als Kinderbetreuungskosten steuerlich begünstigt sind Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten oder Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern oder in Ganztagespflegestellen. Angesetzt werden können Aufwendungen für die Beschäftigung von Hilfen im Haushalt, soweit sie das Kind betreuen, und für die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung der häuslichen Schulaufgaben. Nicht ansetzbar sind demgegenüber Aufwendungen für Unterricht (z.B. Schulgeld, Nachhilfe, Fremdsprachenunterricht), für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (wie Musikunterricht und Computerkurse) und für sportliche und andere Freizeitbetätigungen (Mitgliedsbeiträge in Sport- und anderen Vereinen).<br />
<strong>Hinweis:</strong> Die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen setzt voraus, dass Ihnen eine Rechnung über die erbrachten Kinderbetreuungsleistungen vorliegt, die unbar bezahlt werden muss.</p>
</div>
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