<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Kinderbetreuungskosten Archive - Buchhaltungsbüro</title>
	<atom:link href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/tag/kinderbetreuungskosten/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/tag/kinderbetreuungskosten</link>
	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
	<lastBuildDate>Sun, 11 Aug 2013 19:12:38 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>Übertragung der Kinderfreibeträge</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/uebertragung-der-kinderfreibetraege</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 11 Aug 2013 19:12:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderbetreuungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderfreibetrag]]></category>
		<category><![CDATA[Übertragung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tp-buchhaltungsbuero.de/?p=267</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für eine Übertragung des Kinderfreibetrages grundlegend geändert. Gleiches gilt auch für den Behinderten-Pauschbetrag. So kann nach dem aktuellen BMF-Schreiben die Kinderfreibeträge auch auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn dieser selbst nicht leistungsfähig ist und dadurch keiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt. Falls der Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil übertragen wird, so überträgt &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/uebertragung-der-kinderfreibetraege" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Übertragung der Kinderfreibeträge</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/uebertragung-der-kinderfreibetraege">Übertragung der Kinderfreibeträge</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="content_img" style="margin-top: 10px;"><img decoding="async" alt="" src="/images/frau0.png" width="161" border="0" /></div>
<p>Ab 2012 wurden die Voraussetzungen für eine Übertragung des Kinderfreibetrages grundlegend geändert. Gleiches gilt auch für den Behinderten-Pauschbetrag. So kann nach dem aktuellen <a title="Übertragung Kinderfreibetrag" href="../pdf/freibetraege-kinder.pdf" target="_blank">BMF-Schreiben</a> die Kinderfreibeträge auch auf den anderen Elternteil übertragen werden, wenn dieser selbst nicht leistungsfähig ist und dadurch keiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt. </p>
<p>Falls der <strong>Kinderfreibetrag</strong> auf den anderen Elternteil übertragen wird, so überträgt man auch stets den Freibetrag für Betreuung-, Erziehung- und Ausbildungsbedarf (BEA).</p>
<p>Ist das minderjährige Kind z.B. bei der Mutter gemeldet, so kann auf Antrag der BEA-Freibetrag auf die Mutter übertragen werden. Hier gilt das Anmeldeprinzip beim entsprechenden Elternteil. Der andere Elternteil kann aufgrund von Aufwendungen von Kinderbetreuungskosten dieser Übertragung allerdings widersprechen.</p>
<p>Weitere Besonderheiten dazu und zur Übertragung des <strong>Behinderten-Pauschbetrag</strong> führt die Finanzverwaltung im Schreiben vom 28. Juni 2013 auf.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/uebertragung-der-kinderfreibetraege">Übertragung der Kinderfreibeträge</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Steuerbegünstigungen bei Kindern</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerbeguenstigungen-bei-kindern</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Feb 2011 21:40:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderbetreuungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerbegünstigung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tp-buchhaltungsbuero.de/?p=115</guid>

					<description><![CDATA[<p>Haben Sie Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben? Dann steht Ihnen u.U. der Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2/3 der Aufwendungen, höchstens aber von 4.000 € jährlich für jedes Kind zu. Die steuerliche Berücksichtigung wird in Abhängigkeit vom Alter des Kindes folgenden Elternteilen gewährt: Kleinkinder (0-2 Jahre) und &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerbeguenstigungen-bei-kindern" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Steuerbegünstigungen bei Kindern</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerbeguenstigungen-bei-kindern">Steuerbegünstigungen bei Kindern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:justify;">
Haben Sie Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben? Dann steht Ihnen u.U. der Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2/3 der Aufwendungen, höchstens aber von 4.000 € jährlich für jedes Kind zu. Die steuerliche Berücksichtigung wird in Abhängigkeit vom Alter des Kindes folgenden Elternteilen gewährt: Kleinkinder (0-2 Jahre) und Heranwachsende (6-14 Jahre): Den Abzug können Alleinerziehende, die erwerbstätig, in Ausbildung befindlich, behindert oder über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Monaten krank sind, ebenso wie Zusammenlebende vornehmen, die beide entweder erwerbstätig und/oder in Ausbildung stehend, behindert oder über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten krank sind. Kindergarten-Alter (3-5 Jahre): Der Abzug steht uneingeschränkt allen Elternteilen offen, zu deren Haushalt das Kind zählt. Ist das Kind älter als 15 Jahre, kommt ein Abzug der <strong>Kinderbetreuungskosten</strong> nur für Eltern behinderter Kinder in Betracht, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Die betroffenen Elternteile sind dann unter den für die Gruppe der 6-14 jährigen Kinder genannten Voraussetzungen begünstigt.<br />
Als Kinderbetreuungskosten steuerlich begünstigt sind Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten oder Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern oder in Ganztagespflegestellen. Angesetzt werden können Aufwendungen für die Beschäftigung von Hilfen im Haushalt, soweit sie das Kind betreuen, und für die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung der häuslichen Schulaufgaben. Nicht ansetzbar sind demgegenüber Aufwendungen für Unterricht (z.B. Schulgeld, Nachhilfe, Fremdsprachenunterricht), für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (wie Musikunterricht und Computerkurse) und für sportliche und andere Freizeitbetätigungen (Mitgliedsbeiträge in Sport- und anderen Vereinen).<br />
<strong>Hinweis:</strong> Die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen setzt voraus, dass Ihnen eine Rechnung über die erbrachten Kinderbetreuungsleistungen vorliegt, die unbar bezahlt werden muss.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerbeguenstigungen-bei-kindern">Steuerbegünstigungen bei Kindern</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
