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	<title>Kapitalerträge Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Erklärungspflichten und –Wahlrechte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 21:41:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalerträge]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Obzwar die Steuer auf Kapitalerträge, die im Privatvermögen erzielt werden, grundsätzlich abgeltende Wirkung hat, müssen die Kapitalerträge in den folgenden Fällen verpflichtend in der Steuererklärung deklariert werden: (1) Gehören Sie einer Kirchengemeinde an, die zur Erhebung von Kirchensteuer befugt ist, wird die Kirchensteuer nur auf Ihren Antrag hin durch das Kreditinstitut einbehalten. Haben Sie einen &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/erklaerungspflichten-und-wahlrechte" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Erklärungspflichten und –Wahlrechte</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:justify;">
Obzwar die Steuer auf Kapitalerträge, die im Privatvermögen erzielt werden, grundsätzlich abgeltende Wirkung hat, müssen die <strong>Kapitalerträge</strong> in den folgenden Fällen verpflichtend in der Steuererklärung deklariert werden:<br />
<strong>(1)</strong> Gehören Sie einer Kirchengemeinde an, die zur Erhebung von Kirchensteuer befugt ist, wird die Kirchensteuer nur auf Ihren Antrag hin durch das Kreditinstitut einbehalten. Haben Sie einen solchen nicht gestellt, entbindet dies nicht von der Kirchensteuerpflicht der Kapitalerträge. Die Kirchensteuer wird in diesem Fall -nach Maßgabe des besonderen Steuersatzes &#8211; im Zuge der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt.<br />
<strong>(2)</strong> Ist Kapitalertragsteuer nicht einbehalten worden &#8211; etwa weil die Erträge durch eine ausländische Bank ausgezahlt wurden -, ist die Versteuerung zum besonderen Steuersatz über die Einkommensteuererklärung nachzuholen.<br />
<strong>(3)</strong> Beanspruchen Sie den Abzug von Kinderfreibeträgen oder Unterhaltszahlungen, ist dies von der Höhe der Einkünfte und Bezüge des Empfängers abhängig. Hier sind auch Kapitalerträge einzubeziehen. Gleiches gilt hinsichtlich Ihrer eigenen Kapitalerträge, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen (etwa Krankheitskosten) geltend machen, die erst jenseits einer „zumutbaren Eigenbelastung&#8220; zum Abzug kommen.</p>
<p>Darüber hinaus kann eine Einbeziehung von Kapitalerträgen in die Einkommensteuerfestsetzung (zum besonderen Steuersatz) beantragt werden. Dies ist etwa dann sinnvoll, wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (1.602 € bei Zusammenveranlagung) entweder überhaupt nicht einer Bank zugewiesen haben oder die dort erzielten Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht erreichen. Dann kann er nur im Zuge der Einkommensteuerfestsetzung zum Abzug gebracht werden. Gleiches gilt, wenn Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Kapitalerträgen aus einer anderen Quelle verrechnet werden sollen oder das Finanzamt die Ermittlung der Abgeltungsteuer nachvollziehen soll.
</p></div>
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			</item>
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		<title>grenzüberschreitendes Informationsaustauschsystem bei Kapitalerträgen</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/kontrollmoeglichkeit-des-fiskus</link>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 23:23:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Informationsaustauschsystem]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalerträge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dies darf jedoch nur anlassbezogen und zielgerichtet erfolgen und soweit dies im Einzelfall für die Erhebung der Steuer von Bedeutung ist. Seit 01.07.2005 gilt ein grenzüberschreitendes Informationsaustauschsystem über im Ausland erzielte Kapitalerträge. Alle 27 EU-Staaten und u. a. auch die Schweiz setzen die Zinsrichtlinie um. Hierbei werden Kontrollmitteilungen über die Kapitalerträge im Ausland nebst Kontoverbindung &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/kontrollmoeglichkeit-des-fiskus" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">grenzüberschreitendes Informationsaustauschsystem bei Kapitalerträgen</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:justify;">
Dies darf jedoch nur anlassbezogen und zielgerichtet erfolgen und soweit dies im Einzelfall für die Erhebung der Steuer von Bedeutung ist. Seit 01.07.2005 gilt ein grenzüberschreitendes Informationsaustauschsystem über im Ausland erzielte Kapitalerträge. Alle 27 EU-Staaten und u. a. auch die Schweiz setzen die Zinsrichtlinie um. Hierbei werden Kontrollmitteilungen über die Kapitalerträge im Ausland nebst Kontoverbindung an das Wohnsitzfinanzamt des Anlegers weitergeleitet. Allerdings greift die Richtlinie nicht auf alle Kapitalprodukte: Es werden Aktien, Zertifikate, Stiftungen, Lebensversicherungen und einige Investmentfonds und Termingeschäfte von der Mitteilung ausgenommen. Wer nicht oder falsch meldet, dem drohen Geldbußen bis zu einer Million Euro. Geht es in die Drittstaaten, sind mitgeführte Geld- und Wertpapierbestände zwingend unaufgefordert zu melden. Führt die Reise über die Grenze in einen EU-Staat, sind Gelder ab 10.000 EUR nur auf Nachfrage von Zoll und Bundespolizei mitzuteilen. Bei jeder Mitteilung wandern die personenbezogenen Daten dann in die EDV-Datenbanken der Zoll-, Polizei oder Finanzämter. Inländische Banken melden dem Fiskus automatisch, wenn Zinsen oder Dividenden ohne Steuerabzug ausbezahlt werden. Dies verschärft sich durch die Abgeltungsteuer, denn dann werden auf diesem Wege auch Wertpapier- und Terminmarktgewinne gemeldet. Liegt ein strafrechtliches Verfahren vor, wird immer und sogar dann Auskunft erteilt, wenn sich ansonsten das betreffende Land zu einem strengen Bankengeheimnis verpflichtet hat. Ferner werden im Rahmen von Betriebsprüfungen Kontrollmitteilungen weitergeleitet, wenn Kreditinstitute geprüft werden. Abschließend spielen die Regelungen zur Geldwäsche noch eine wichtige Rolle, denn die Bank muss auch bei einem Nummernkonto und strengem Bankengeheimnis die Identität des Einzahlers festhalten. Da auch Steuerhinterziehung in die Geldwäschebekämpfung einbezogen wurde, sind zur Meldung weiterhin Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Immobilienmakler und Unternehmer verpflichtet, die Bargeld ab 15.000 EUR entgegennehmen.
</div>
<p><span style="color:#7F848A;"><br />
Quelle: Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter IV/2009<br />
</span></p>
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