<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>gewerbesteuer Archive - Buchhaltungsbüro</title>
	<atom:link href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/tag/gewerbesteuer/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/tag/gewerbesteuer</link>
	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
	<lastBuildDate>Fri, 06 Feb 2015 12:27:09 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>Gewerbesteuer stellt keine Betriebsausgabe dar</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/gewerbesteuer-stellt-keine-betriebsausgabe-dar</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Feb 2015 10:25:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[betriebsausgabe]]></category>
		<category><![CDATA[gewerbesteuer]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tp-buchhaltungsbuero.de/?p=341</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit 2008 ist die betriebliche Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr und darf somit den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Anders nach HGB kann der Gewerbesteueraufwand in dem Bilanzgewinn ausgewiesen werden. Um den Steuergewinn auch für die tatsächliche Gewerbesteuerlast zu ermitteln muss lauf BFH (Entscheidung 05/2014) die Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet werden. Die neue Regelung seit 2008 ist auch &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/gewerbesteuer-stellt-keine-betriebsausgabe-dar" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Gewerbesteuer stellt keine Betriebsausgabe dar</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/gewerbesteuer-stellt-keine-betriebsausgabe-dar">Gewerbesteuer stellt keine Betriebsausgabe dar</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit 2008 ist die <strong>betriebliche Gewerbesteuer</strong> keine Betriebsausgabe mehr und darf somit den steuerlichen Gewinn nicht mindern. Anders nach HGB kann der Gewerbesteueraufwand in dem Bilanzgewinn ausgewiesen werden. Um den Steuergewinn auch für die tatsächliche Gewerbesteuerlast zu ermitteln muss lauf BFH (Entscheidung 05/2014) die Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet werden. </p>
<p>Die neue Regelung seit 2008 ist auch nach Auffassung des obersten Gerichts nicht zu beanstanden. Eine Klage einer GmbH mit mehreren Pachttankstellen wurde somit abgewiesen (BFH-Urteil vom 16.1.2014, I R 21/12). </p>
<p>Ebenso ist die Vorschrift keine <strong>Gewerbesteuerlast</strong> von der Körperschaftssteuerberechnung abzuziehen mit dem Grundgesetz konform. Es liegt kein Verbot zum  verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot vor. Ein Steuerpflichtiger kann allerdings die gesamte Gewerbesteuerzahlung für ein Veranlagungsjahr auf die Einkommensteuerschuld verrechnen und zahlt dementsprechend weniger Einkommensteuer. Grundlage der Begründungen sind die steuerlichen Entlastungen durch das <strong>Unternehmensteuerreformgesetz</strong> 2008.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/gewerbesteuer-stellt-keine-betriebsausgabe-dar">Gewerbesteuer stellt keine Betriebsausgabe dar</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
