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	<title>Firmenwagen Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>Führen vom Fahrtenbuch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Feb 2015 18:15:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtenbuchmethode]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer noch strittig oder unschlüssig war die Methode vom Führen eines Fahrtenbuches. Laut dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 20. März 2014 ist ein unterjähriger Wechsel der Fahrtenbuchmethode nicht zulässig. Die Frage, ob die Methode zur Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen im laufenden Jahr gewechselt werden darf, ist nun durch das Urteil beschlossen. Ein überlassener &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/fuehren-vom-fahrtenbuch" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Führen vom Fahrtenbuch</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Immer noch strittig oder unschlüssig war die Methode vom Führen eines Fahrtenbuches. Laut dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 20. März 2014 ist ein unterjähriger Wechsel der <strong>Fahrtenbuchmethode</strong> nicht zulässig. Die Frage, ob die Methode zur Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen im laufenden Jahr gewechselt werden darf, ist nun durch das Urteil beschlossen.</p>
<p>Ein überlassener <strong>Firmenwagen</strong> für die Nutzung von Privatfahrten kann nach der Fahrtenbuchmethode oder der 1% Regelung (Bruttolistenpreis) ermittelt werden. Unzulässig ist der Wechsel innerhalb des Kalenderjahres. Diesen unterjährigen Wechsel lehnte zuvor schon der Fiskus ab. </p>
<p>Der BFH ist der Auffassung, dass die Fahrtenbuchmethode (Einzelnachweis durch Fahrtenbuch) nur zur Anwendung kommen kann, wenn für den gesamten Veranlagungszeitraum (i.d.R. 01.01. bis 31.12.) das zugrunde liegende Fahrtenbuch geführt wird. Dies ist beim Wechsel innerhalb eines Kalenderjahres nicht gegeben. Für ein und denselben Firmenwagen ist daher ein Wechsel während des Jahres ausgeschlossen. Ein <strong>ordnungsgemäßes Fahrtenbuch</strong> muss mindestens 1 Jahr geführt werden.</p>
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		<item>
		<title>Geldwerter Vorteil beim Firmenwagen</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/geldwerter-vorteil-beim-firmenwagen</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Jan 2015 19:08:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[geldwerter Vorteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein veröffentlichtes Urteil vom 09. April 2014 des BFH besagt, das einem Arbeitnehmer überlassener Firmenwagen ein zusätzlicher Arbeitslohn ( geldwerter Vorteil ) ist und somit als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug einzustufen ist. Dabei spielt keine Rolle, ob die Nutzung des Firmenwagens tatsächlich ohne Privatfahrten erklärt wird. Der steuerbare Nutzungsvorteil gilt dann, wenn der Arbeitgeber den &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/geldwerter-vorteil-beim-firmenwagen" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Geldwerter Vorteil beim Firmenwagen</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein veröffentlichtes Urteil vom <strong>09. April 2014 des BFH</strong> besagt, das einem Arbeitnehmer überlassener Firmenwagen ein zusätzlicher Arbeitslohn ( geldwerter Vorteil ) ist und somit als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug einzustufen ist. Dabei spielt keine Rolle, ob die Nutzung des Firmenwagens tatsächlich ohne Privatfahrten erklärt wird.</p>
<p><!--adsense#tarif--><br />
Der steuerbare Nutzungsvorteil gilt dann, wenn der Arbeitgeber den <strong>Firmenwagen</strong> verbilligt oder unentgeltlich dem Arbeitnehmer überlässt. Das Urteil beruht allerdings auf eine Einzelentscheidung die auch einige Fragen offen lassen. </p>
<p>Unbeantwortet bleibt beispielsweise, ob ein mündliches Nutzungsverbot des Firmenwagens ausreichend sein kann. Des Weiteren ist unklar, ob im Privatbereich PKW’s zur Verfügung stehen müssen, um den <strong>geldwerter Vorteil</strong> ausschließen zu können.</p>
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			</item>
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		<title>Dienstwagenbesteuerung</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/dienstwagenbesteuerung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Apr 2013 10:55:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Bruttolistenpreis]]></category>
		<category><![CDATA[Dienstwagenbesteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die derzeitige Besteuerung von Dienstwagen (Firmenwagen) wird in einem Musterverfahren vom Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Verfahren geht es um die Verfassungswidrigkeit bei der Ermittlung des 1%-Wertes. Bisherige Grundlage für den 1%-Wert ist der Bruttolistenpreis am Tag der Erstzulassung. Nach Bekanntgabe einer Pressemitteilung des BFH wird die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit im laufenden Jahr 2013 fallen. &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/dienstwagenbesteuerung" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Dienstwagenbesteuerung</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die derzeitige Besteuerung von Dienstwagen (Firmenwagen) wird in einem Musterverfahren vom Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Im Verfahren geht es um die Verfassungswidrigkeit bei der Ermittlung des 1%-Wertes. Bisherige Grundlage für den 1%-Wert ist der <strong>Bruttolistenpreis</strong> am Tag der Erstzulassung. Nach Bekanntgabe einer Pressemitteilung des BFH wird die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit im laufenden Jahr 2013 fallen. </p>
<p>Vor dem obersten deutschen Steuergericht klagte ein Arbeitnehmer gegen die Versteuerung nach dem Bruttolistenpreis (Sachbezugsversteuerung). Der Wert liegt in der Praxis meist um ein vielfaches höher als der tatsächliche Anschaffungs- oder Teilwert des PKW’s.</p>
<p>Für den Fiskus stellt die PKW-Versteuerung ein lukratives Geschäft dar. Da die <strong>Dienstwagen</strong> (Firmenfahrzeuge) überwiegend von Arbeitnehmer auch privat genutzt werden, ist eine Entscheidung über den Berechnungsfaktor (Grundlage) zu Gunsten der Arbeitnehmer wünschenswert. Momentan können die Arbeitnehmer den hohen Sachbezugsansatz durch Führen eines Fahrtenbuches vermeiden.</p>
<p>Der Bund der Steuerzahler hat das Verfahren angestoßen, es bleibt nun abzuwarten wie sich der BFH entscheidet, vorerst gilt der <strong>Listenpreis des Herstellers</strong>.</p>
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