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	<title>Elektronische Lohnsteuerkarte Archive - Buchhaltungsbüro</title>
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	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
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		<title>ELStAM-Verfahren gestartet</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/elstam-verfahren-gestartet</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Mar 2013 10:36:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Elektronische Lohnsteuerkarte]]></category>
		<category><![CDATA[ELStAM-Verfahren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Laut einer Pressemitteilung des BMF vom 08. Januar 2013 ist das ELStAM-Verfahren angelaufen. Alle Arbeitgeber können nun in das elektronische Verfahren einsteigen. Die bisherige Lohnsteuerkarte auf Papierform ist weggefallen. Unter (ELStAM) – LohnSteuerAbzugsMerkmale sind nun alle Merkmale der Lohnsteuerkarte abrufbar. Diese Daten beinhalten u.a. die Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer. Innerhalb des Jahres &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/elstam-verfahren-gestartet" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">ELStAM-Verfahren gestartet</span></a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Laut einer Pressemitteilung des BMF vom 08. Januar 2013 ist das ELStAM-Verfahren angelaufen. Alle Arbeitgeber können nun in das <strong>elektronische Verfahren</strong> einsteigen. Die bisherige Lohnsteuerkarte auf Papierform ist weggefallen. Unter (ELStAM) – LohnSteuerAbzugsMerkmale sind nun alle Merkmale der Lohnsteuerkarte abrufbar. Diese Daten beinhalten u.a. die Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale der Arbeitnehmer.</p>
<p>Innerhalb des Jahres 2013 sollen alle Arbeitgeber auf das neue <strong>ELStAM-Verfahren</strong> umsteigen. Der Einsteigezeitpunkt ist frei wählbar, jedoch bis spätestens Dezember 2013. Bis zur Umstellung gelten noch die Lohnsteuerkarten oder Ersatzbescheinigungen auf Papierform. Die Bereitstellung der Angaben der Vorderseite einer Lohnsteuerkarte wird durch die Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf (Datenbank) gewährleistet.  </p>
<p><!--adsense#tarif--><br />
Die Angaben über den elektronischen Abruf müssen vom Arbeitgeber sowie auch Arbeitnehmer genau geprüft werden. Änderungen müssen der Finanzverwaltung mitgeteilt werden. Wenn Freibeträge vom Arbeitgeber vor Abruf der elektronischen Daten nicht beantragt wurden, verfallen diese.</p>
<p>Hinweise zum ELStAM-Verfahren: <a target="_blank" href="https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php">hier</a></p>
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		<title>ELStAM  &#8211; Elektronische Lohnsteuerkarte</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/elstam-elektronische-lohnsteuerkarte</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 12:28:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Elektronische Lohnsteuerkarte]]></category>
		<category><![CDATA[ELStAM]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale heißt das neue Verfahren ab 2012, das die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform ersetzt. Ursprünglich sollte das neue Verfahren bereits 2011 in Kraft treten. Aufgrund von Fehlern bei der elektronischen Übertragung wurde der Beginn auf den 01. Januar 2012 verschoben. Was ist nun eigentlich die &#8222;elektronische Lohnsteuerkarte&#8222;: Um die individuelle Lohnsteuer von &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/elstam-elektronische-lohnsteuerkarte" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">ELStAM  &#8211; Elektronische Lohnsteuerkarte</span></a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale heißt das neue Verfahren ab 2012, das die bisherige Lohnsteuerkarte in Papierform ersetzt. Ursprünglich sollte das neue Verfahren bereits 2011 in Kraft treten. Aufgrund von Fehlern bei der elektronischen Übertragung wurde der Beginn auf den 01. Januar 2012 verschoben.</p>
<p>Was ist nun eigentlich die &#8222;<strong>elektronische Lohnsteuerkarte</strong>&#8222;: Um die individuelle Lohnsteuer von Arbeitnehmern berechnen zu können, benötigt der Arbeitgeber steuerrelevante Merkmale wie Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge oder die Anzahl der Kinderfreibeträge. Desweiteren Angaben zum Familienstand usw. Diese Angaben standen bisher auf der Vorderseite der normalen Lohnsteuerkarte in Papierform. Die Merkmale jedes Arbeitnehmers sind nun in der Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.</p>
<p>Jeder Arbeitnehmer erhielt zur Kontrolle der Steuerdaten im Herbst 2011 ein Schreiben der Finanzverwaltung. Falls die tatsächlichen Verhältnisse abweichen, muss selbst der Arbeitnehmer die Änderungen beim zuständigen Finanzamt mitteilen. Ziel sollte sein, das die gesamte Kommunikation des <strong>Lohnsteuerabzugsverfahrens</strong> elektronisch vereinfacht werden musste. Bei Neueintritt eines Arbeitsverhältnisses genügen dem Arbeitgeber nur noch die Angabe des Geburtsdatums und die Steueridentifikationsnummer. Die restlichen wichtigen Steuermerkmale kann auf elektronische Wege durch den Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung abgerufen werden.</p>
<p><span style="color:#7F848A;">Weitere Informationen oder Abruf unter:<br />
<a href="https://www.elsteronline.de/eportal/Authentisiere.tax">Elsteronline Portal</a><br />
</span></p>
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