<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Einkommensteuer Archive - Buchhaltungsbüro</title>
	<atom:link href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/tag/einkommensteuer/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/tag/einkommensteuer</link>
	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
	<lastBuildDate>Thu, 28 Mar 2013 10:33:34 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>Steuerermäßigung für Handwerkerleistung</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerermaessigung-fuer-handwerkerleistung</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Mar 2013 10:33:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerkerleistung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerermäßigung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tp-buchhaltungsbuero.de/?p=250</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der seit 01. Januar 2009 maximal berücksichtigungsfähige Betrag von 6.000 Euro für Handwerkerleistungen, kann mit max. 20% eine Steuerminderung von 1.200 Euro ausmachen ( siehe EStG §35a Abs. 3 ). Dieser Betrag mindert die direkt zu zahlende Einkommensteuer und lässt Steuersätze unberührt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Handwerkers mit Ausweisung des Arbeitslohns &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerermaessigung-fuer-handwerkerleistung" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Steuerermäßigung für Handwerkerleistung</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerermaessigung-fuer-handwerkerleistung">Steuerermäßigung für Handwerkerleistung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="content_img" style="margin-top:9px;"><img decoding="async" src="/images/frau0.png" width="120" border="0" alt="Handwerkerleistung" /></div>
<p>Der seit 01. Januar 2009 maximal berücksichtigungsfähige Betrag von 6.000 Euro für Handwerkerleistungen, kann mit max. 20% eine Steuerminderung von <strong>1.200 Euro</strong> ausmachen ( siehe <a target="_blank" href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html">EStG §35a Abs. 3</a> ). Dieser Betrag mindert die direkt zu zahlende Einkommensteuer und lässt Steuersätze unberührt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Handwerkers mit Ausweisung des Arbeitslohns vorliegt und diese vom Steuerpflichtigen auch nachweisbar auf das Konto überwiesen wurde. </p>
<p>Nach einem Urteil vom 05. Juli 2012 sind allerdings pauschale Zahlungen von Mietern an Vermieter für eigens durchgeführte Schönheitsreparaturen nicht zulässig, da derartige Leistungen keine konkreten <strong>Handwerkerleistungen</strong> darstellen. Die tatsächlichen Handwerkerleistungen bei Jahresabrechnungen der Wohnungseigentümer können wiederum mit dem Anteil des Mieters geltend gemacht werden.</p>
<p>Entscheidend für die Steuerermäßigung ist, dass die <strong>Handwerkerrechnungen</strong> die Lohnkosten separat auf ihren Rechnungen ausweisen. Denn nur die Arbeitslohnkosten und nicht das Arbeitsmaterial sind absetzbar. Eine Festpreisvereinbarung ist nicht zulässig und von der Steuerschuld <strong>nicht</strong> abziehbar. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/steuerermaessigung-fuer-handwerkerleistung">Steuerermäßigung für Handwerkerleistung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erklärungspflichten und –Wahlrechte</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/erklaerungspflichten-und-wahlrechte</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 21:41:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalerträge]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tp-buchhaltungsbuero.de/?p=143</guid>

					<description><![CDATA[<p>Obzwar die Steuer auf Kapitalerträge, die im Privatvermögen erzielt werden, grundsätzlich abgeltende Wirkung hat, müssen die Kapitalerträge in den folgenden Fällen verpflichtend in der Steuererklärung deklariert werden: (1) Gehören Sie einer Kirchengemeinde an, die zur Erhebung von Kirchensteuer befugt ist, wird die Kirchensteuer nur auf Ihren Antrag hin durch das Kreditinstitut einbehalten. Haben Sie einen &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/erklaerungspflichten-und-wahlrechte" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Erklärungspflichten und –Wahlrechte</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/erklaerungspflichten-und-wahlrechte">Erklärungspflichten und –Wahlrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align:justify;">
Obzwar die Steuer auf Kapitalerträge, die im Privatvermögen erzielt werden, grundsätzlich abgeltende Wirkung hat, müssen die <strong>Kapitalerträge</strong> in den folgenden Fällen verpflichtend in der Steuererklärung deklariert werden:<br />
<strong>(1)</strong> Gehören Sie einer Kirchengemeinde an, die zur Erhebung von Kirchensteuer befugt ist, wird die Kirchensteuer nur auf Ihren Antrag hin durch das Kreditinstitut einbehalten. Haben Sie einen solchen nicht gestellt, entbindet dies nicht von der Kirchensteuerpflicht der Kapitalerträge. Die Kirchensteuer wird in diesem Fall -nach Maßgabe des besonderen Steuersatzes &#8211; im Zuge der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt.<br />
<strong>(2)</strong> Ist Kapitalertragsteuer nicht einbehalten worden &#8211; etwa weil die Erträge durch eine ausländische Bank ausgezahlt wurden -, ist die Versteuerung zum besonderen Steuersatz über die Einkommensteuererklärung nachzuholen.<br />
<strong>(3)</strong> Beanspruchen Sie den Abzug von Kinderfreibeträgen oder Unterhaltszahlungen, ist dies von der Höhe der Einkünfte und Bezüge des Empfängers abhängig. Hier sind auch Kapitalerträge einzubeziehen. Gleiches gilt hinsichtlich Ihrer eigenen Kapitalerträge, wenn Sie außergewöhnliche Belastungen (etwa Krankheitskosten) geltend machen, die erst jenseits einer „zumutbaren Eigenbelastung&#8220; zum Abzug kommen.</p>
<p>Darüber hinaus kann eine Einbeziehung von Kapitalerträgen in die Einkommensteuerfestsetzung (zum besonderen Steuersatz) beantragt werden. Dies ist etwa dann sinnvoll, wenn Sie den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (1.602 € bei Zusammenveranlagung) entweder überhaupt nicht einer Bank zugewiesen haben oder die dort erzielten Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht erreichen. Dann kann er nur im Zuge der Einkommensteuerfestsetzung zum Abzug gebracht werden. Gleiches gilt, wenn Verluste aus Wertpapiergeschäften mit Kapitalerträgen aus einer anderen Quelle verrechnet werden sollen oder das Finanzamt die Ermittlung der Abgeltungsteuer nachvollziehen soll.
</p></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/erklaerungspflichten-und-wahlrechte">Erklärungspflichten und –Wahlrechte</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
