<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Aufteilungsmaßstab Archive - Buchhaltungsbüro</title>
	<atom:link href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/tag/aufteilungsmassstab/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/tag/aufteilungsmassstab</link>
	<description>Buchen laufender Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung</description>
	<lastBuildDate>Mon, 28 Feb 2011 20:56:32 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>
	<item>
		<title>Gemischt veranlasste Kosten</title>
		<link>https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/gemischt-veranlasste-kosten</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[tpbuchhaltung]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Feb 2011 20:55:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Aufteilungsmaßstab]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.tp-buchhaltungsbuero.de/?p=150</guid>

					<description><![CDATA[<p>Tätigen Sie Aufwendungen, die teilweise beruflich und teilweise privat veranlasst sind, können diese aufgeteilt und hinsichtlich des beruflichen Anteils steuerlich geltend gemacht werden, wenn ein objektiver Aufteilungsmaßstab besteht (z.B. Zeit-, Mengen- oder Flächenanteil oder Kopfzahl). Davon sind beispielsweise Reisen betroffen, die Sie aus beruflichen Gründen unternehmen, aber mit einem anschließenden Privataufenthalt verknüpfen (die Reisekosten sind &#8230; <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/gemischt-veranlasste-kosten" class="more-link">Continue reading <span class="screen-reader-text">Gemischt veranlasste Kosten</span></a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/gemischt-veranlasste-kosten">Gemischt veranlasste Kosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><!--adsense--></p>
<div style="text-align:justify;">
Tätigen Sie Aufwendungen, die teilweise beruflich und teilweise privat veranlasst sind, können diese aufgeteilt und hinsichtlich des beruflichen Anteils steuerlich geltend gemacht werden, wenn ein <strong>objektiver Aufteilungsmaßstab</strong> besteht (z.B. Zeit-, Mengen- oder Flächenanteil oder Kopfzahl). Davon sind beispielsweise Reisen betroffen, die Sie aus beruflichen Gründen unternehmen, aber mit einem anschließenden Privataufenthalt verknüpfen (die Reisekosten sind dann nach Zeitanteilen abzugsfähig).</p>
<p><strong>Nicht aufgeteilt</strong> werden können aber Aufwendungen, wenn der berufliche Anteil weniger als 10 % beträgt (beträgt er hingegen mindestens 90 %, sind die Aufwendungen in voller Höhe absetzbar). Eine Aufteilung kommt des Weiteren nach wie vor nicht für Aufwendungen in Betracht, die den Haushalt, Angehörige oder Repräsentationszwecke betreffen.</p>
<p><!--adsense#tarif--><br />
<strong>Hinweis:</strong> Danach dürfen etwa &#8211; selbst bei Annahme einer beruflichen oder betrieblichen Mitveranlassung &#8211; Kosten für die Wohnung, für Ernährung und Kleidung oder für die Tageszeitung nicht steuerlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Ausgaben für Geburtstags- und Trauerfeiern, selbst wenn sie die <strong>berufliche Tätigkeit</strong> fördern.</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de/gemischt-veranlasste-kosten">Gemischt veranlasste Kosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.tp-buchhaltungsbuero.de">Buchhaltungsbüro</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
