Für unentgeltlich oder verbilligte zur Verfügung gestellten Mahlzeiten an den Arbeitnehmer ist anzusetzen für 2015:
- Für ein Mittagessen = 3,00 Euro
- Für ein Frühstück = 1,63 Euro
- Für ein Abendessen = 3,00 Euro
Die angesetzten Werte gelten für die Lohnsteuer sowohl auch für die Sozialversicherung und dementsprechend im Gehalt komplett steuer- und sozialversicherungspflichtig.