
Weiterhin wird der Sachbezugswert für Mahlzeiten von 40 Euro auf 60 Euro erhöht werden. Die Aufwendungen für sonstige Auswärtstätigkeiten für Unterkunft und Übernachtungen werden wie bei der doppelten Haushaltsführung behandelt (max. 1000 Euro pro Monat). Für die ersten 4 Jahre (48 Monate) können Hotel- und Mietkosten unbegrenzt als Werbungskosten angesetzt werden. Die Begrenzung auf 1000 Euro pro Monat tritt erst ab 48 Monaten in Kraft.
Lesen Sie die Zustimmung des Bundesrates hier. Die vereinfachte Reisekostenabrechnung kann erst ab Januar 2014 angewendet werden. Bis dahin gelten die alten Reisekostenregeln.