Die Berechnung der Urlaubstage mit Faustregel: 1 x 24 / 6
Arbeitstage pro Woche x 24 geteilt durch die Zahl der 6-Werktage pro WocheBei einer gebräuchlichen 5-Tagewoche gilt ein 20-Tage Anspruch pro Jahr. Dabei ist es unerheblich, wieviel Stunden an einem Tag gearbeitet werden. Ist der Minijob zum Beispiel nur an 3 Tagen die Woche, reduziert sich der Urlaubsanspruch auf 12 Tage, bei 2 Tagen pro Woche entsprechend auf 8 Urlaubstage pro Jahr.
Daher ist es allerdings dem Arbeitgeber überlassen für den beschäftigen Minijobber je nach Vereinbarung auch mehr Urlaubstage/Jahresurlaub zu gewähren (§ 13 Absatz 1 BUrlG). Der gesetzliche Mindestanspruch für ein Minijob für einer 5 Tagewoche ist allerdings 20 Tage und verpflichtet den Arbeitgeber dies auch zu gewähren.